Münster - Donnerstag, 11. August 2022, 10:39 Uhr.
Der Münsteraner Bischof Felix Genn hat einen Priester seines Bistums beurlaubt, dem "ein grenzüberschreitendes Verhalten aus dem Jahr 2010 vorgeworfen" werde, wie die Pressestelle am Mittwochabend mitteilte. "Der Priester hat dies eingeräumt und selber um die Beurlaubung gebeten."
Während der kirchenrechtlichen Voruntersuchung sei ihm jegliches priesterliches Wirken untersagt.
Es habe schon 2010 eine Meldung beim Bistum gegeben, erklärte der Interventionsbeauftragte Peter Frings. "Seinerzeit gab es auch polizeiliche Ermittlungen, die allerdings eingestellt wurden, weil die betroffene Person volljährig war. Eine kirchenrechtliche Voruntersuchung oder eine Weiterleitung des Falls nach Rom ist 2010 aus diesem Grund nicht erfolgt. Das Vorgehen des Bistums entsprach formal den damaligen Regelungen."
Nachdem sich die betroffene Person "im November 2021 an die Unabhängige Kommission für Anerkennungszahlungen (UKA) gewandt und einen Antrag auf Leistungen in Anerkennung des Leids gestellt" hatte, dem "Ende Mai 2022" stattgegeben wurde, "wurde anerkannt, dass die betroffene Person Opfer eines grenzüberschreitenden Verhaltens wurde".
"Damit haben wir einen anderen Sachstand als 2010", so Frings. "Von daher hat Bischof Genn die Beurlaubung ausgesprochen." Nach der kirchenrechtlichen Voruntersuchung werde man den zuständigen Stellen in Rom den Fall "zur abschließenden Prüfung" vorlegen. "Wir werden zudem den Priester auffordern, die Zahlung, die erst einmal das Bistum geleistet hat, selbst zu übernehmen."
Keine Ermittlungen gegen Dompropst
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Unterdessen teilte das Bistum Münster am Donnerstag mit, die Staatsanwaltschaft Münster werde "keine Ermittlungen gegen Offizial und Dompropst Kurt Schulte" aufnehmen. Stattdessen werde es "eine kirchenrechtliche Voruntersuchung" geben. Dem Priester, der seit Juni beurlaubt ist, war grenzüberschreitendes und unangemessenes Verhalten vorgeworfen worden.
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