Trier - Donnerstag, 19. Januar 2023, 10:36 Uhr.
Nach der Veröffentlichung einer Missbrauchsstudie, die den einstigen Trierer Bischof Bernhard Stein schwer belastet, soll die Bischof-Stein-Stiftung im Bistum Trier in Zukunft den Namen „Stiftung GLAUBEN LEBEN im Bistum Trier“ tragen. Das Kuratorium der Stiftung hat die Namensänderung bereits beschlossen, wobei die Zustimmung der Stiftungsaufsicht noch aussteht, so das Bistum am Mittwoch.
Das Kuratorium habe sich mit der Mitte Dezember veröffentlichten Missbrauchsstudie befasst und verurteile „den Umgang mit Fällen sexueller Gewalt zur Amtszeit Bischofs Stein und vor allem die Tatsache, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen zu keiner Zeit im Blick waren“, sagte Weihbischof Robert Brahm, der Vorsitzende des Kuratoriums.
Daher sei man zu der Entscheidung gekommen, „dass Bischof Stein nicht länger Namensgeber für eine Stiftung sein kann, die sich der Glaubensweitergabe und der Unterstützung von Bildungsangeboten vor allem für Kinder und junge Menschen verschrieben hat“. Mit dem neuen Namen sollen stattdessen „‚Glauben‘ und ‚Leben‘ in den Mittelpunkt“ gestellt werden und so direkt anzeigen, „welche Anliegen hier gefördert werden“.
Der im Dezember veröffentlichte Zwischenbericht zur Missbrauchsstudie für das Bistum Trier, der sich auf die Amtszeit von Bischof Bernhard Stein konzentriert, wirft dem von 1967 bis 1980 für die Diözese zuständigen Oberhirten zahlreiche schwere Versäumnisse vor. Insgesamt habe es unter Stein 305 Betroffene und 81 Beschuldigte bzw. Täter gegeben, wobei jedoch damals noch nicht all diese Fälle bekannt waren.
Stein sei zwar der „Verpflichtung, angezeigten Verdachtsfällen nachzugehen“, durchaus nachgekommen, so die vierseite Zusammenfassung des 52 Seiten umfassenden Zwischenberichts der Universität Trier. „Ganz anders sieht es aus, wenn man nach der Kooperation mit der Staatsanwaltschaft fragt. Das Bistum unter Stein vermied wie bereits unter seinem Vorgänger die Kooperation mit der Staatsanwaltschaft, um einen Skandal zu vermeiden. Auch bei der Sanktionspflicht sieht die Bilanz von Stein bescheiden aus.“
So habe der Bischof „9 beschuldigten und geständigen Priestern Exerzitien“ verordnet, „er tat dies aber keineswegs konsequent in allen Fällen; Strafversetzungen folgten; scharfe kirchenrechtliche Sanktionen wie der Ausschluss aus dem Priesterstand wurden nur gegen zwei Wiederholungstäter ausgesprochen.“
Mit Missbrauchsbetroffenen habe Stein überhaupt nicht gesprochen.
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