Berlin - Donnerstag, 2. März 2023, 11:30 Uhr.
Die Bundesregierung hat eine bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Kommission besetzt, die sich mit einer Abschaffung oder Änderung des Paragrafen im Strafgesetzbuch befassen soll, welcher Abtreibungen grundsätzlich, aber mit Ausnahmen, verbietet.
„Es geht um äußerst schwierige Fragen: ob ein Schwangerschaftsabbruch auch außerhalb der jetzt geltenden Gesetze möglich sein soll, ob Eizellspenden legalisiert werden und ob wir Leihmutterschaft erlauben“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) laut Spiegel. Dabei gelte es, alle Seiten „mitzunehmen und dann zu einem gesellschaftlich respektierten Konsens zu kommen“.
Die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ berichtete am Mittwoch, die Kommission werde nach Angaben des Ministeriums „Ende März“ mit ihrer Arbeit beginnen.
Über die Mitglieder der Kommission heißt es: „Laut der Liste, die dieser Zeitung vorliegt, gehören der Kommission die Jura-Professorinnen Frauke Brosius-Gersdorf (Potsdam), Susanne Lilian Gössl (Bonn), Ute Sacksofsky (Frankfurt), Paulina Starski (Freiburg), Friederike Wapler (Mainz), Bettina Weißer (Köln), Maria Wersig (Hannover), Liane Wörner (Konstanz) sowie der Familienrechtler Tobias Helms (Marburg) und der Medizinrechtler Jochen Taupitz (Mannheim) an. Desweiteren wurden die Sexualwissenschaftlerin Maika Böhm (Merseburg), die Gesundheitswissenschaftlerin und langjährige Vorsitzende des Bundesverbands „Pro Familia“ Daphne Hahn (Fulda), die Reproduktionsmedizinerin Katharina Hancke (Ulm), der Psychologe Bernhard Strauß (Jena) und die Perinatalmedizinerin Stephanie Wallwiener (Heidelberg) in die Kommission berufen. Mit von der Partie sind ferner die Biologin und Humangenetikerin Sigrid Graumann (Westfalen-Lippe), der Psychologe Bernhard Strauß (Jena) sowie die beiden Medizinethikerinnen Claudia Wiesemann (Göttingen) und Christiane Woopen (Bonn), ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrats.“
Die grüne Familienministerin Lisa Paus hat sich bereits ausdrücklich dafür ausgesprochen, den entsprechenden Paragraf (218) im Strafgesetzbuch aufzuheben. Innerhalb der Regierung scheint es bei der FDP wenigstens einige Zweifel zu geben, ob eine solche Maßnahme vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben würde.
In Paragraf 218 heißt es: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“
Allerdings wird das grundsätzliche Verbot der vorgeburtlichen Kindstötung wenig später deutlich eingeschränkt. So sind in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft der Tatbestand von Paragraf 218 „nicht verwirklicht“. Abtreibungen in den ersten 22 Wochen der Schwangerschaft gelten als nicht strafbar, wenn die Mutter von einer offiziellen Stelle beraten wurde. Auch darüber hinaus gibt es Ausnahmen zum grundsätzlichen Abtreibungsverbot.
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