Frankfurt - Freitag, 10. März 2023, 16:20 Uhr.
Der deutsche Synodale Weg hat beschlossen, Segnungen homosexueller Verbindungen wie auch die Verbindungen zivil wiederverheirateter und geschiedener Menschen offiziell einzuführen. Bei den Gegenstimmen von nur neun Bischöfen entschied die Synodalversammlung am Freitagnachmittag, sich über ein nur zwei Jahre altes Dokument der Glaubenskongregation hinwegzusetzen, wonach die Kirche keine Vollmacht hat, homosexuelle Verbindungen zu segnen.
Bei 58 Bischöfen gab es elf Enthaltungen. Hätten diese elf Bischöfe gegen den Handlungstext gestimmt, so wäre es bei insgesamt 20 Gegenstimmen zu einer Sperrminorität von mehr als einem Drittel der Bischöfe gekommen.
Inhalt des Handlungstexts
Im Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ steht, die Kirche biete „Paaren, die in Liebe verbunden sind, sich gegenseitig in vollem Respekt und in Würde begegnen und ihre Sexualität in Achtsamkeit für sich selbst, füreinander und in sozialer Verantwortung auf Dauer zu leben bereit sind, Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an.“
Entsprechend sei der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken empfohlen, „zeitnah angemessene liturgische Feiern zu entwickeln und einzuführen“. Eine Handreichung solle „Formularvorschläge für Segensfeiern für verschiedene Paarsituationen (Wiederverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare, Paare nach ziviler Eheschließung)“ umfassen, „außerdem eine pastoraltheologische Einführung und pastoralpraktische Hinweise“.
Zwar werde niemandem eine „Verpflichtung zur Leitung solcher Feiern“ auferlegt, doch dürfe umgekehrt kein Bischof einem Priester, der solche Segensfeiern vornimmt, disziplinarische Strafen auferlegen. Faktisch haben bereits in allen deutschen Diözesen derartige Segnungen stattgefunden, ohne dass je Konsequenzen bekannt wurden. Bis März 2026 sollen die Segensfeiern offiziell eingeführt werden.
Debatte
Mehrere Bischöfe sprachen sich gegen den Handlungstext aus, darunter Bischof Stefan Oster SDB von Passau. Er betonte: „Der vorliegende Text ist im Sinne einer begleitenden Pastoral gemeint und darin haben wir tatsächlich Lernbedarf für alle. Aber weil der Text alle möglichen denkbaren Paarbeziehungen einschließt und wir keinen zugehörigen anthropologisch-theologischen Grundtext haben und auch die nötigen Differenzierungen fehlen, eröffnet er aus meiner Sicht tatsächlich auch die Tür zur Beliebigkeit und ist deswegen nicht zustimmungsfähig.“
Der Grundtext war im September 2022 an einer Sperrminorität der Bischöfe gescheitert. Seither werden alle Abstimmungen namentlich durchgeführt, auch wenn ein satzungsgemäßer Antrag auf geheime Abstimmung eingereicht wird. Laut Rechtsauslegung des Synodalen Wegs hebelt eine namentliche Abstimmung stets das klassische Minderheitenrecht auf geheime Abstimmung aus – so auch bei der Abstimmung über das Dokument „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“.
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Neben Bischof Oster sagte Bischof Gregor Maria Hanke OSB: „Im Text steht Segensfeiern für Paare. Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare werden hier in eine Analogie zur sakramentalen Ehe treten. Zumindest werden die Betroffenen das so deuten, wenn sie zuvor schon auf dem Standesamt waren.“
„Ich kann diesem Weg nicht folgen und ich hoffe ferner, dass uns dieser Schritt, sollte er denn zustande kommen, nicht in die Zerrissenheit bringt, in der sich die anglikanische Kirche derzeit wiederfindet“, warnte der Bischof von Eichstätt.
Auch Bischof Rudolf Voderholzer von Regensburg sagte: „Es ist vorherzusehen, dass nach der Zulassung der Segnung sehr schnell die Frage auftaucht, ob nicht auch die Segnung wiederum diskriminierend sei, wenn die Eheschließung dann trotzdem verweigert bleibt. Dass dies keine aus der Luft gegriffene Vermutung ist, davon hat mich eine Diskussion in einer Arbeitsgruppe des Online-Hearings seinerzeit überzeugt.“
„Ich erinnere mich noch gut, dass ich damals darüber belehrt worden bin, dass es keine stichhaltigen Gründe gebe, gleichgeschlechtlichen Paaren die sakramentale Ehe vorzuenthalten“, führte Voderholzer aus. „Meinem Hinweis auf die Möglichkeit der Zeugung von Nachkommenschaft, also immerhin einem der Ehezwecke wurde, begegnet mit dem Verweis auf geistliche Vater- und Mutterschaft. Ein nächster Schritt ist die Leihmutterschaft. Ich entgegnete, dass dies meinen Verständnis von ganzheitlicher, Körper und Geist, Leib und Seele integrierender Ganzheit des Menschen widerspreche und dass ich das für Gnosis halte.
Vor diesem Hintergrund könne er „aus Gewissensgründen diesem Vorhaben nicht zustimmen“, erklärte Voderholzer und verwies auf das Dokument der Glaubenskongregation von 2021. Diesem Dokument zufolge „verfügt die Kirche weder über die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts im oben gemeinten Sinne zu segnen, noch kann sie über diese Vollmacht verfügen“.
Weihbischof Herwig Gössl begründete unterdessen seine Enthaltung. Er habe selbst im entsprechenden Synodalforum den Text abgelehnt. Gleichzeitig wolle er nicht, „dass diese Feiern weiterhin in der Verborgenheit stattfinden. Deswegen möchte ich wenigstens durch eine Enthaltung heute den Weg frei machen, dass einem Text hier eventuell auch zugestimmt werden kann.“
Gössl ist Weihbischof in der Diözese Bamberg. Seit dem Rücktritt von Erzbischof Ludwig Schick im November 2022 leitet er auch das Bistum, bis ein neuer Erzbischof geweiht ist bzw. sein Amt angetreten hat.
Obwohl nicht offiziell Mitglied der Synodalversammlung, sprach Bischof Johan Bonny von Antwerpen ausführlich über die Segnung homosexueller Verbindungen in Belgien, wo derartige Feiern bereits eingeführt wurden. In seinen Ausführungen am Ende der Debatte sagte Bonny, man habe sich in Belgien als ersten Schritt auf das nachsynodale Apostolische Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus berufen und darauf aufbauend letztlich die Segnungen für homosexuelle Verbindungen eingeführt.
Beim ad-limina-Besuch der belgischen Bischöfe bei Papst Franziskus in Rom Ende 2022 sei es auch darum gegangen. Der Pontifex habe den Bischöfen gesagt: „Das ist ihre Entscheidung. Das kann ich verstehen.“ Wichtig für den Papst sei gewesen, „mit Weisheit weiterzugehen“ und „zusammenzubleiben“. Franzikus habe „nicht ja, nicht nein gesagt“, sondern: „Das ist Ihre Zuständigkeit.“