Universität startet psychologische Studie über Opfer von Missbrauch im Bistum Augsburg

Der Hohe Dom zu Augsburg
Daniel Jäckel / pba

Die Ludwig-Maximilians-Universität München hat im Herbst eine klinisch-psychologische Studie über Betroffene von Missbrauch im Bistums Augsburg gestartet. „Die Studie untersucht nicht nur die Auswirkungen sexualisierter Gewalt im Leben der Betroffenen, sondern nimmt auch Auswirkungen auf deren Familien in den Blick“, teilte die Universität am Mittwoch mit.

In diesem Sinne unterscheidet sich die Studie von den Ansätzen in anderen Bistümern, die gewöhnlich aus historischer oder aus juristischer Sicht die Missbrauchsfälle aufgearbeitet haben.

„In der psychologischen Studie soll im Rahmen der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt im kirchlichen Umfeld im Bistum Augsburg untersucht werden, welche Folgen das Erlebte für die Betroffenen im Laufe ihres Lebens hatte“, hieß es weiter. „Aufbauend auf den bisher in Deutschland im Zuge des Aufarbeitungsprozesses durchgeführten Studien, die bereits viel zur Aufklärung der Situation von Betroffenen beigetragen und wichtige Erkenntnisse zu den Taten und deren institutionellen Rahmen geliefert haben, wird der Fokus dieser Studie nun in besonderem Maße auf den Sichtweisen, Erfahrungen und der psychischen Gesundheit der Betroffenen und ihrer Angehörigen liegen.“

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Der Augsburger Bischof Bertram Meier begrüßte die Studie, die von der Unabhängigen Aufarbeitungskommission und dem Unabhängigen Betroffenenbeirat im Bistum Augsburg initiiert wurde und weiterhin begleitet wird.

„Dass die Sichtweise der Betroffenen in dieser Studie im Mittelpunkt stehen soll, dass die Betroffenenvertreter und -vertreterinnen sogar den Ansatz der Studie mitentwickelt haben, ist ein gutes Beispiel wirklicher Partizipation“, betonte Meier. „So können nicht nur die zu erwartenden Ergebnisse, sondern bereits der gesamte Forschungsprozess ein wichtiges Element der notwendigen Aufarbeitung sein.“

Die Müchner Universität erklärte: „Die Diözese Augsburg finanziert über eine Zuwendungsvereinbarung mit der LMU München die Studie über einen Zeitraum von zwei Jahren; Mittel der Kirchensteuer werden nicht verwendet. In dieser Zuwendungsvereinbarung verpflichtet sich das Projekt auf die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Wissenschaft ausschließlich dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Die gewonnen Ergebnisse werden unabhängig davon, wie sie ausfallen, frei zugänglich veröffentlicht.“