Berlin - Freitag, 15. Dezember 2023, 13:00 Uhr.
Vier deutsche Bischöfe haben die Einigung innerhalb der EU zum Lieferkettengesetz am Donnerstag begrüßt. Das Gesetz „soll ermöglichen, dass große Unternehmen, die von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, zur Rechenschaft gezogen werden können“, berichtete die Tagesschau.
„Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind“, hieß es weiter. „Unternehmen sind nach den geplanten Regeln den Angaben zufolge für ihre Geschäftskette verantwortlich, also auch für Geschäftspartner des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling.“
Der Finanzsektor indes solle „zunächst von den Vorgaben ausgeschlossen werden“.
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch erklärte gemeinsam mit dem Freiburger Erzbischof Stephan Burger, dem Augsburger Bischof Bertram Meier und dem Hildesheimer Bischof Heiner Wilmer SCJ: „Mit dem EU-Lieferkettengesetz kann die EU ein starkes Signal für Menschenrechte und Nachhaltigkeit in der globalen Wirtschaft setzen.“
Trotz des Lobes gab es von bischöflicher Seite auch Kritik: „Es ist nicht nachzuvollziehen, dass Finanzmarktgeschäfte zunächst komplett ausgeklammert werden. Auch die Verpflichtungen zum Klimaschutz bleiben zu vage und werden der Dringlichkeit der Klimakrise nicht gerecht.“
Bischof Meier betonte, die Einigung innerhalb der EU sei „ein Meilenstein zum besseren Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen und wird auch international ausstrahlen“. Dabei sei wichtig, „dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen nun endlich eine reale Chance erhalten, auch vor Zivilgerichten in der EU Schadenersatz einzuklagen, wenn europäische Unternehmen zu diesem Schaden beigetragen haben“
Bischof Wilmer sagte seinerseits: „Als Christinnen und Christen dürfen wir die Zerstörung von Lebensgrundlagen indigener Gemeinschaften durch Bergbau, Kinderarbeit bei der Kakaoernte in Westafrika und die Ausbeutung von Näherinnen in Bangladesch nicht länger tolerieren.“
Kritik an Lieferkettengesetzen kommt vor allem von Unternehmern bzw. aus der Wirtschaft, also von Arbeitgeberseite, denn der Aufwand, über die eigene Firma hinaus sicherzustellen, dass alle Regeln eingehalten werden, sei ein Nachteil im Wettbewerb mit Unternehmen aus anderen Staaten.