Pläne der Bundesregierung: „Mit Grundrechten und Kindeswohl hat das nichts zu tun“

Dr. Felix Böllmann
ADF

„Die Pläne der Bundesregierung schaden Kindern, schwächen Ehen sowie Familien und stehen im Widerspruch zu fundamentalen Wertungen des Grundgesetzes”, warnt Felix Böllmann mit Blick auf den angekündigten Umbau des Abstammungs- und Sorgerechts in Deutschland. 

In einer Pressemitteilung warnte der promovierte Jurist und Leiter der europäischen Rechtsabteilung von ADF International am Donnerstag vor den weitreichende Änderungen im Familienrecht, die Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) plant. 

Zu diesen Änderungen gehören die Einführung der „Mitmutterschaft”, bei der mehrere Frauen gemeinsam rechtlich als Mutter eines Kindes anerkannt werden sollen, sowie Änderungen im Adoptionsrecht.

„Das Konzept der ‚Mitmutterschaft‘ ist an sich ein Eingriff in das sowohl völkerrechtlich als auch vom Grundgesetz garantierte Recht jedes Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung“, warnte Böllmann.

„Jedes Kind hat notwendigerweise einen Vater und eine Mutter. Diese Tatsache wird durch die Neuregelung negiert. Die Rechte und Interessen von Kindern vorrangig zu schützen, ist Aufgabe des Rechtssystems.“

Der Jurist betonte, dass die Ehe die Grundlage der Familie und der Gesellschaft ist. Deswegen genieße sie „besonderen Schutz“ (GG Art 6).

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Studien hätten gezeigt, dass die stabile Ehe zwischen Mann und Frau die besten Bedingungen für den Start ins Leben bietet.

Der Kulturkampf der regierenden Ampelkoalition gegen die Ehe sei mit dem verfassungsrechtlichen Neutralitätsgebot in Weltanschauungsfragen nicht vereinbar.  

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Der „Gipfel der rechtlichen und gesellschaftlichen Absurdität“ sei die Idee, so Böllmann, „dass lesbische und schwule Paare gemeinsam Kinder zeugen sollen und die Bundesregierung das rechtlich absichern möchte.“ 

Solche scheinbar liberalen Vorschläge offenbarten bei näherem Hinsehen einfach nur Chaos.

„Stabilität, Bindung sowie Vater und Mutter sind für Kinder wichtig. Die Ampel will genau diese Werte für ein Leitbild der Beliebigkeit opfern. Der Reform geht es nicht um die Kinder, sondern um die Befriedigung der Bedürfnisse Erwachsener. Mit Grundrechten und Kindeswohl hat das nichts zu tun“, schloss der deutsche Jurist.