Bonn - Dienstag, 9. April 2024, 13:00 Uhr.
Der Limburger Bischof Georg Bätzing hat in seiner Funktion als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) die Veröffentlichung der vatikanischen Erklärung Dignitas infinita über die Menschenwürde kommentiert. Der Text vom Montag biete „in sachlicher und angemessener Sprache und Argumentation eine Bestärkung für alle, die sich für die Achtung der Menschenwürde und die sich daraus ergebenden fundamentalen Menschenrechte einsetzen“.
„Als sehr hilfreich und klärend für den Sprachgebrauch des Würdebegriffs stellt sich die vierfache Differenzierung von ontologischer Würde, sittlicher Würde, sozialer und existenzieller Würde dar“, betonte Bätzing. „In sittlichen, sozialen und existenziellen Fragestellungen wird auf ganz unterschiedliche Weise von Würde gesprochen.“
Von besonderer Bedeutung sei „die Feststellung, dass der Aspekt, der hier ontologische Würde genannt wird, sich auf jenen auch philosophisch-anthropologisch zentralen Begriff von Würde bezieht, der dem Menschen als Mensch zuzusprechen ist: der schlechthin fundamentale Anspruch auf Achtung, der der menschlichen Person von niemandem und unter keinen Umständen genommen werden kann und der deshalb unverlierbar und unantastbar ist.“
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„Insgesamt zeichnet sich die Erklärung zudem durch einen sehr konsequenten Argumentationsstrang aus, der ethische Überlegungen und Handlungsorientierungen aus dem Grundkonzept der Menschenwürde ableitet, ohne sich dabei, etwa im Stil älterer Erklärungen, immer wieder auf eine auch in ihren detaillierten Normierungen nicht zu hinterfragende natürliche Sittenordnung zu beziehen“, würdigte der DBK-Vorsitzende die Erklärung.
Nach einer kurzen Zusammenfassung der von Dignitas infinita erwähnten Verstöße gegen die Menschenwürde betonte Bätzing eigens: „Ausdrücklich wird als Verstoß gegen die Menschenwürde angeprangert, dass Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung inhaftiert, gefoltert oder sogar ermordet werden.“
„Natürlich gäbe es zu den einzelnen Themen noch weitaus mehr und weiter Differenzierendes zu sagen“, räumte Bätzing ein. „Aber der Charakter der Erklärung als überblickartiger Hinweis auf den relevanten Argumentationsfaden lässt es angeraten sein, keine bis ins letzte Detail ausgearbeiteten Einzelnormen aufzustellen. Gerade dadurch kann mit diesem Dokument in den jeweiligen Einzelthemen weitergearbeitet werden.“