Redaktion - Dienstag, 6. August 2024, 13:00 Uhr.
Die Kommission für das Katholische Bildungswesen der Polnischen Bischofskonferenz (KEP) hat gestern in einer offiziellen Stellungnahme die jüngste Verordnung des Bildungsministeriums scharf kritisiert.
Am 26. Juli 2024 hat die linke polnische Bildungsministerin Barbara Nowacka eine Verordnung verabschiedet, die die Organisation des Religionsunterrichts an öffentlichen Kindergärten und Schulen ändert. Die Verordnung tritt zum 1. September 2024 in Kraft.
Eine Änderung betrifft die Mindestteilnehmerzahl für den Religionsunterricht. Künftig wird der Unterricht im Klassenverband erteilt, wenn sich mindestens sieben Schüler anmelden. Für den Fall, dass sich weniger als sieben Schüler für eine Klasse anmelden, sieht die Verordnung vor, dass der Unterricht mehrerer Klassen zusammengelegt wird.
Bisher wurde das Wahlfach Religion in Polen klassenweise angeboten.
Nach der neuen Verordnung können auch Klassen unterschiedlicher Jahrgangsstufen für den Religionsunterricht zusammengelegt werden. Das bedeutet, dass in der Grundschule klassenübergreifende Gruppen aus Schülern der Klassen I-III, IV-VI oder VII-VIII bestehen können.
„Es ist sehr bedauerlich, dass die Änderungen ohne das gesetzlich vorgeschriebene Einvernehmen mit der kirchlichen Seite eingeführt wurden“, heißt es in der Stellungnahme der KEP-Kommission für das katholische Bildungswesen zur Verordnung des Bildungsministeriums über die Organisation des Religionsunterrichts in der Schule.
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Die Vermittlung des katholischen Glaubens sei „integraler Bestandteil der Menschenbildung“.
So diene der Religionsunterricht der „moralischen und sozialen Entwicklung“ des Menschen, damit er etwas „über seine eigene Geschichte und Kultur“ lernen könne.
Die Zusammenlegung von Klassen sei „ungerecht, ja diskriminierend“. Damit würden „Bildungsrecht und pädagogische Prinzipien“ verletzt.
Die Forderungen der Kirchen und anderer religiöser Vereinigungen, die sie bei Treffen mit dem polnischen Bildungsministerium vorgebracht hätten, seien in der neuen Verordnung „nicht berücksichtigt“ worden.
„Wir ermutigen alle Gläubigen, sich auf verschiedene Weise für den hohen Wert des Religionsunterrichts in der Schule einzusetzen. Insbesondere bitten wir die katholischen Eltern, sich mutig zu diesem Thema zu äußern“, schließt die Stellungnahme.
Dieser Gesetzesverstoß ist nicht der erste seiner Art. Die linke Bildungsministerin Nowacka plant, den Religionsunterricht zum 1. September 2025 von zwei auf eine Stunde pro Woche zu kürzen, wie Polski Radio berichtet. Auch diese Pläne stießen bei den polnischen Bischöfen auf Widerstand.