Redaktion - Dienstag, 24. September 2024, 11:00 Uhr.
Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) hat dem umstrittenen Verein „Donum Vitae“ zu 25 Jahren der staatlich sanktionierten Beratungstätigkeit in Fragen der Abtreibung gratuliert. „Donum Vitae“ – von ZdK-Mitgliedern gegründet – stellt die offiziellen Beratungsscheine aus, die es Müttern ermöglichen, ihre ungeborenen Kinder im Mutterleib straffrei töten zu lassen.
Irme Stetter-Karp, die ZdK-Präsidentin, bezeichnete den Verein mit über 200 Beratungsstellen als „ein leuchtendes Beispiel dafür, wie engagierte Katholikinnen und Katholiken Verantwortung übernommen haben, als die katholischen Bischöfe sich auf Geheiß von Papst Johannes Paul II. aus der staatlich anerkannten Schwangerenkonfliktberatung zurückzogen“.
Der Rückzug aus dieser Beratungstätigkeit erfolgte aus genau dem Grund, dass der Beratungsschein grundsätzlich auch immer Abtreibungen ermöglicht. Die betroffenen Mütter könnten sich durch die Beratung für das Leben entscheiden, aber eben immer auch gesetzeskonform und straffrei für das Töten des ungeborenen Kindes.
Stetter-Karp sagte derweil: „Auch 25 Jahre nach der Gründung steht ‚Donum Vitae‘ weiterhin fest an der Seite von Menschen in schwierigen Lebenssituationen, gibt ihnen Orientierung und begleitet sie auf ihrem Weg.“
„Viele engagierte Laiinnen und Laien aus dem ZdK haben 1999 maßgeblich zur Gründung von ‚Donum Vitae‘ beigetragen“, erinnerte die ZdK-Präsidentin. „Auch mir als Gründungsmitglied liegt ‚Donum Vitae‘ bis heute besonders am Herzen.“
Das ZdK erklärte, der Verein stelle „einen unverzichtbaren Träger der staatlich anerkannten Konfliktberatung dar und bietet darüber hinaus aus christlicher Überzeugung auch Beratungen in den Bereichen Familienplanung, Kinderwunsch, Inklusion und Geflüchtetenhilfe an“. Gleichzeitig forderte das ZdK mehr Geld vom Staat, da „eine seit 2020 erforderliche Erhöhung der staatlichen Fördermittel bislang trotz erheblicher Tarifsteigerungen bei den Personalausgaben ausbleibt“.
ZdK-Präsidentin Stetter-Karp hatte im Juli 2022 betont, es sei „sicherzustellen, dass der medizinische Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“. Gleichzeitig trete das ZdK dafür ein, „dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht als reguläre medizinische Dienstleistung betrachtet wird“.