UN kritisiert neues deutsches Selbstbestimmungsgesetz: Es fehlen „Schutzmaßnahmen“

Transgender-Symbol
Juanje Garrido/Shutterstock

Die Vereinten Nationen (UN) haben erneut scharfe Kritik am neuen deutschen Transgender-„Selbstbestimmungsgesetz“ (SBGG) geübt, wie die katholische Wochenzeitung Die Tagespost berichtete. Die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, sagte: „Dem Gesetz zur Selbstbestimmung des Geschlechts fehlen die erforderlichen Schutzmaßnahmen, um den Missbrauch des Verfahrens durch Sexualstraftäter und andere Täter von Missbrauch und Gewalt zu verhindern […].“

Bereits im Juni hatte Reem Alsalem ihre Bedenken gegenüber dem Gesetz in einem 17-seitigen Brief an die Bundesregierung adressiert, wie die Zeitung Welt damals berichtet hat.

So erlaubt das neue Transgender-„Selbstbestimmungsgesetz“ Personen ab 14 Jahren, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen in staatlichen Dokumenten durch eine einfache Erklärung beim Standesamt zu ändern – ohne psychologische Gutachten.

Es besteht lediglich eine dreimonatige Wartefrist. Eine erneute Änderung ist nach einem Jahr möglich. Ein „Offenbarungsverbot“ soll zudem frühere Geschlechtseinträge verbergen. Unter Androhung einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro ist verboten, das wahre Geschlecht und den früheren Vornamen einer Person, die von dem Wechsel des Geschlechtseintrag in staatlichen Dokumenten Gebrauch gemacht hat, zu offenbaren oder auch nur zu erfragen.

Hier sieht Reem Alsalem eine Gefährdung der Meinungs- und Redefreiheit, sowie der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Das Gesetz berücksichtige außerdem nicht ausreichend das Kindeswohl und den Schutz insbesondere junger Mädchen.

Was sagt der katholische Glaube zur Gender-Ideologie?

Im katholischen Glauben ist die Unterscheidung von Mann und Frau nicht nur ein gesellschaftliches Konstrukt, sondern eine schöpfungsbedingte Realität. Thomas von Aquin beispielsweise sieht das Geschlecht als Teil der gottgewollten und in der Schöpfung verankerten natürlichen Ordnung. Das Verständnis von Wahrheit ist keine rein subjektive Kategorie, sondern steht in einem objektiven Bezug zur Wirklichkeit. Daher wird die Identität des Menschen nicht allein durch sein eigenes Empfinden bestimmt, sondern muss mit der objektiven Wahrheit in Einklang stehen.

Die Gender-Ideologie wird auch in der Erklärung Dignitas Infinita des Dikasteriums für die Glaubenslehre aus dem Jahr 2024 eindeutig abgelehnt. Zugleich wird betont, dass die Würde der menschlichen Person die Achtung der jeweiligen „sexuellen Orientierung“ einschließt.

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