Redaktion - Donnerstag, 21. November 2024, 14:30 Uhr.
„Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, der Stachel im Fleisch der Amtskirche zu sein, ein bisschen zu stören, nicht indem wir polemisieren oder proletenhaft auftreten, sondern einfach durch unsere Anwesenheit und unsere missionarische Arbeit“, sagte der Distriktoberer der Piusbruderschaft in Deutschland, Pater Stefan Pfluger FSSPX, in einem Interview mit der katholischen Wochenzeitung Die Tagespost über das Verhältnis der Bruderschaft zur Hierarchie der Kirche.
Gegründet 1970 von Erzbischof Marcel Lefebvre, zählt die Priesterbruderschaft St. Pius X. nach eigenen Angaben weltweit über 700 Priester, die in rund 800 Messzentren tätig sind. Die Gemeinschaft ist auf allen Kontinenten vertreten, hat aber keinen voll anerkannten kanonischen Status. Seit Jahren wird mit dem Vatikan über eine volle Anerkennung verhandelt.
Papst Benedikt XVI. erleichterte 2009 eine Annäherung, indem er die Exkommunikation von vier unerlaubt geweihten Bischöfen aus dem Jahr 1988 aufhob. Papst Franziskus ging 2015 einen weiteren Schritt, indem er den Priester eine universale Beichtvollmacht gewährte. Seit 2017 dürfen die Priester auch Trauungen durchführen, sofern sie Gläubige der Bruderschaft pastoral betreuen. Zuvor hatte sich die Bruderschaft stets auf den Notstand in der Kirche berufen, um Sakramente wie die Beichte zu spenden.
Die Piusbruderschaft wolle sich „nicht von Rom trennen, wir sind zur Kirche gehörig“, so Pfluger weiter. „Wie man teilweise in Gemeinschaft stehen kann, aber nicht voll, das ist mir nicht klar. In meinen Augen streut man damit Sand in die Augen der katholischen Welt. Ich habe noch nie von irgendeinem kirchlichen Würdenträger oder einem Kirchenrechtler gehört, was genau uns noch fehlt zur vollen Gemeinschaft.“
Im Hinblick auf den kürzlich verstorbenen Weihbischof der Bruderschaft, Bernard Tissier de Mallerais, über den CNA Deutsch berichtete, sagte der Distriktobere zu möglichen neuen Bischofsweihen: „Aktuell haben wir noch zwei Weihbischöfe. Wir können die Frage der Bischöfe nicht trennen von unserer grundsätzlichen Existenzfrage.“
Pfluger begründet die 1988 vorgenommenen Bischofsweihen mit der Notwendigkeit, auf die Isolation zu reagieren, die ihnen aufgrund ihres „Weges bei der Liturgie“ und in anderen lehrmäßigen Fragen nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil auferlegt worden sei.
„Bis man zu diesem Mittel greift, muss die Notwendigkeit evident sein. Etwas anderes wäre völlig unkirchlich. Und zum kirchlichen Denken gehört es auch, dass man alles versuchen wird, damit Rom sein Einverständnis für allfällige Bischofsweihen gibt. Die Hierarchie muss verstehen, dass wir keine Gegenhierarchie aufbauen“, erklärte der Distriktobere der Piusbruderschaft.
Die aktuellen Bischöfe seien als „reine Hilfsbischöfe“ dazu da, „die Spendung der Sakramente und der Weihen in unseren Gemeinden und in unseren Seminaren sicherzustellen“.
Zu den Streitfragen rund um die Liturgie, die Ökumene, die Religionsfreiheit und das Verhältnis zwischen Kirche und Staat sagte Pfluger: „Das sind Punkte, wo wir sagen: Da steht das Zweite Vatikanische Konzil nicht in Kontinuität mit der ganzen Vergangenheit der Kirche. Erzbischof Lefebvre hat dazu sinngemäß gesagt: Was ist, wenn der Papst etwas anderes sagt, als all seine Vorgänger? Dann muss ich mich entscheiden und ich entscheide mich für die Vorgänger.“
Dennoch könne er nur betonen, dass die Piusbruderschaft sich „als unter den Papst gestellt“ sieht. Die Bruderschaft sei „nicht aus Prinzip und nicht grundsätzlich ungehorsam“.
„Der Gehorsam steht im Dienst der Wahrheit. Das Petrusamt ist keine absolutistische Monarchie, sondern ein Dienst an der Wahrheit, ein Dienst an Christus, ein Dienst an der Kirche. Wir haben nur dann das Recht, den Gehorsam gegenüber dem Papst zu verletzen, wenn dies nötig ist, um den Dienst an Christus und der Kirche nicht zu verletzen“, erklärte Pfluger weiter.
Ein Beispiel sei die Streitfrage der Liturgie rund um die neue Messe, welche nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil eingeführt wurde: „Bei uns hat nie jemand bestritten, dass der Novus Ordo in sich gültig ist. Es ist aber ein Ritus, der – obwohl formal gültig – wesentliche Erfordernisse eines katholischen Ritus nicht erfüllt. Die neue Liturgie bringt wesentliche Wahrheiten des Glaubens, vor allem den Charakter des Sühneopfers, nicht mehr zum Ausdruck.“
Als Reaktion auf die damaligen Kontroversen rund um die Liturgiereform erließ Papst Johannes Paul II. 1984 eine besondere Ausnahmegenehmigung „Quattuor abhinc annos“, der Diözesanbischöfen unter bestimmten Bedingungen die Feier der Messe nach dem Missale Romanum von 1962 zu zelebrieren. Dieser Schritt wurde 1988 und später durch Papst Benedikt XVI. im Motuproprio „Summorum Pontificum“ (2007) erweitert, aber durch Papst Franziskus wieder massiv eingeschränkt.
Ein weiteres Beispiel für eine Streitfrage ist die Religionsfreiheit. Hier werde die Frage „meistens komplett missverstanden, vor allem in den Medien, wo man meint, die Gegner der Religionsfreiheit befürworten einen Zwang zur Religion“: „Es war jederzeit verpönt und verboten, jemanden zu zwingen, katholisch zu werden. Die Frage ist: Hat der Staat gegenüber Gott eine Pflicht?“
„Man toleriert ein Übel. Der Irrtum, welcher auch immer das sei, hat kein Recht zu existieren, auch wenn man ihn dulden mag. Die moderne Vorstellung von Religionsfreiheit aber will gerade ein Recht auf den Irrtum einräumen“, erklärte der Priester.