Münsteraner Professorin: „Nicht in Ordnung“, wenn Priester auf Beichte vor Erstkommunion bestehen

Judith Könemann
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Es sei „nicht in Ordnung“, wenn ein Priester darauf bestehe, dass ein Kind vor der Erstkommunion zur Beichte geht, wenn die Eltern dies nicht wollten, argumentierte die Münsteraner Professorin für Religionspädagogik, Judith Könemann, in einem Interview mit dem Portal katholisch.de.

„Wenn Eltern nicht wollen, dass ihr Kind im Rahmen der Erstkommunionvorbereitung zur Beichte geht und der Pfarrer dann bestimmt, es von der Erstkommunion auszuschließen, ist das nicht in Ordnung“, so Könemann wörtlich. Damit nutze der Priester seine Autorität, „um darüber zu entscheiden, wer welches Sakrament empfangen darf und wer zu welchem Sakrament zugelassen wird“.

Missbräuchlich werde es in einer seelsorgerlichen Beziehung, wenn „einengende Formulierungen verwendet werden, die nicht mehr die freie Entscheidung des Gegenübers zulassen“, so die Professorin weiter. Darunter würden Sätze wie „Du verschenkst Deine Berufung“ oder „Du wirst nicht glücklich werden in Deinem Leben“ fallen.

Nach katholischer Lehre hat der Priester die Aufgabe, die Sakramente zu spenden und sicherzustellen, dass sie gemäß der Lehre und Disziplin der Kirche empfangen werden. Das Kirchenrecht (CIC, Can. 915–916) gibt dem Priester die Autorität zu beurteilen, ob ein Gläubiger für den Empfang eines Sakramentes angemessen vorbereitet ist. Dies schließt auch die Möglichkeit ein, jemanden von einem Sakrament auszuschließen, wenn wesentliche Voraussetzungen fehlen.

Die Kirche betrachtet die Beichte als Vorbereitung auf die Erstkommunion – auch bei Kindern, die zum ersten Mal die Eucharistie empfangen. Im Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 1457) heißt es, dass Gläubige im Zustand schwerer Sünde vor dem Empfang der Eucharistie beichten müssen. Im Zustand der schweren Sünde die Kommunion zu empfangen, ist selbst objektiv eine schwere Sünde, da es die Heiligkeit des Sakramentes verletzt und die Trennung von Gott vertieft, anstatt Gnade zu schenken.

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Könemann sagte: „Die bisherigen Studien zum sexuellen Missbrauch richteten sich auf das Handeln von Klerikern in der Pastoral. […] Die Katechese stand bisher nicht explizit im Vordergrund, wahrscheinlich auch, weil sie heute überwiegend von Laien gestaltet wird.“

Aber auch im Bereich der Katechese gebe es das Phänomen des „Klerikalismus“. Die Gläubigen könnten dem Pfarrer oder Katecheten eine „hohe Autorität“ zusprechen. „Dieses strukturell asymmetrische Machtverhältnis trägt die Anfälligkeit für Missbrauch in sich“, so Könemann. Auf der „Seite der Beschuldigten“ stünden nicht mehr nur Kleriker, sondern auch „männliche wie weibliche Laien oder Ordensangehörige“.

Ein weiteres Beispiel für mögliche Übergriffigkeit sei, „jemanden in den Arm zu nehmen“. Es passiere „möglicherweise ohne zu prüfen, ob das Gegenüber das auch in diesem Moment möchte“, sagte die Professorin.

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Im Zusammenhang mit dem Kommunionempfang sieht Könemann ebenfalls Potenzial für Missbrauch: „In dem Moment, in dem ein Priester die Handkommunion verweigert, greift er in die freie Entscheidung des Gegenübers ein. Das geht aus meiner Sicht nicht.“

Die überlieferte Form des Kommunionempfangs ist die Mundkommunion. Zwar verweisen manche Kirchenväter auf den Kommunionempfang in die Hand, was sich aber deutlich von der modernen Form der Handkommunion unterscheidet, die im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils vielerorts im Ungehorsam gegenüber Rom eingeführt wurde. Papst Paul VI. gestattete später diese Form des Kommunionempfangs, obwohl eine Befragung der Bischöfe in aller Welt ergab, dass eine deutliche Mehrheit gegen die Erlaubnis und Einführung der neuen Form war.