„Gleichberechtigtes Führungsteam“: Bistum Limburg bekommt „Bischöfliche Bevollmächtigte“

Hildegard Wustmans
Screenshot von YouTube

Das Bistum Limburg bekommt zum 1. Februar seine erste „Bischöfliche Bevollmächtigte“. Zusammen mit Generalvikar Wolfgang Pax bildet Hildegard Wustmans ein „gleichberechtigtes Führungsteam an der Spitze des Bistums mit seinen 1.500 Mitarbeitenden“.

Der Limburger Bischof Georg Bätzing begrüßte die Neuerung: „Das neue Leitungsteam vereint vielfältige berufliche Erfahrungen und Freude an der Zusammenarbeit.“ Er sei froh, diese perfekte Besetzung, die auch das Vertrauen vieler im Bistum genieße, gefunden zu haben.

Nach Mainz ist Limburg das zweite Bistum, das ein solches Amt einführt. Seit April 2022 haben im Bistum Mainz der Generalvikar und die Bevollmächtigte des Generalvikars gemeinsam die Verantwortung.

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„Im Bistum und im Bischöflichen Ordinariat machen wir nicht einfach einen Job. Wir arbeiten bewusst bei der Kirche und wissen uns auch deshalb miteinander verbunden“, so die neue „Bischöfliche Bevollmächtigte“ im Limburg. Sie werde zunächst auch Bischöfliche Beauftragte für den Synodalen Bereich und außerplanmäßige Professorin an der Frankfurter Goethe-Universität bleiben. Zusammen mit dem Generalvikar, dem Bischof und ihren Kollegen will Wustmans „Transparenz schaffen, Dialog fördern und den Kulturwandel vorantreiben“.

Generalvikar Wolfgang Pax kommentierte die neue Stelle mit den Worten: „Ich habe eine Vorstellung davon gewonnen, welche Anforderungen angesichts der tiefgreifenden kirchlichen Veränderungen, der Innovationen des Transformationsprozesses und den Vorstellungen über ein dienstleistungsorientiertes Bischöfliches Ordinariat in der jetzigen Phase des Bistums gestellt sind.“

Im Zuge des Transformationsprozesses sei die Position „Bischöfliche Bevollmächtigte“ geschaffen und im Bistumsstatut verankert worden. Gemeinsam mit dem Generalvikar leite die „Bischöfliche Bevollmächtigte“ das Ordinariat, so das Bistum Limburg. Beide Personen werden die Dienstaufsicht über die Bereichs- und Regionalleitungen ausüben, vertreten das Bistum nach außen und sind für die Abstimmung der Verwaltung zuständig. Alle Entscheidungen sollen einvernehmlich getroffen werden, bei Meinungsverschiedenheiten entscheide dann der Bischof.