Verwendung des Gendersterns im Erzbistum Freiburg jetzt offiziell erlaubt

Transgender-Symbol
Juanje Garrido/Shutterstock

Das Erzbistum Freiburg hat mit dem „Erlass zur Verwendung von geschlechtergerechter Sprache“ die Verwendung des Gendersterns in bestimmten kirchlichen Bereichen erlaubt.

Demnach sollen Kirchenmitarbeiter in Texten, E-Mails und Anschreiben grundsätzlich auf Genderstern, Binnen-I oder Schrägstriche verzichten. Stattdessen sind weibliche und männliche Wortformen nebeneinander zu verwenden, wobei die feminine Form der maskulinen vorangestellt wird (z. B. „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“).

Eine bedeutende Änderung gegenüber der Vorgängerregelung von 2018 besteht darin, dass der Genderstern nun in bestimmten Seelsorgebereichen offiziell erlaubt ist. Diese Erweiterung betrifft „Angebote der Erwachsenenpastoral mit besonderem Schwerpunkt im Bereich Geschlechteridentität oder Geschlechtervielfalt“, die Hochschulpastoral sowie die Jugendpastoral. In diesen Bereichen darf „im Sinne einer differenzierten Zielgruppenkommunikation“ der Genderstern verwendet werden.

Die katholische Kirche lehnt die Gender-Ideologie ab, weil diese das biologische Geschlecht (sex) von einer sozialen Geschlechtsidentität (gender) trennt und behauptet, letztere sei rein kulturell und subjektiv. Damit wird die objektive Realität der menschlichen Natur relativiert, indem Geschlecht zu einer frei wählbaren, von biologischen Gegebenheiten unabhängigen Kategorie gemacht wird.

„Sprache ist ein wichtiges Ausdrucksmittel unseres Denkens und spiegelt unsere Interessen und unser Bewusstsein wider“, hieß es in der Einleitung des Erlasses. Es gelte daher, „das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern auch in einer sprachlichen Gleichbehandlung der Geschlechter zum Ausdruck zu bringen“.

Der von Generalvikar Christoph Neubrand unterzeichnete Erlass gilt für alle Dienststellen der Erzdiözese Freiburg und die Kirchengemeinden. Ausgenommen ist lediglich der Bereich der kirchlichen Gesetzgebung.

„Formulierungen, die eine Festlegung auf (traditionelle) Rollenmuster beinhalten, sollen vermieden und nach Möglichkeit durch geschlechtsneutrale Begriffe ersetzt (z. B. Reinigungskräfte statt Reinigungsdamen) werden“, so der neue Erlass weiter.

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