Redaktion - Mittwoch, 25. Juni 2025, 9:00 Uhr.
Die österreichische Regierung plant unter dem Namen „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“, jede Form der kritischen Hinterfragung eines Wunsches nach einer sogenannten „Geschlechtsumwandlung“ bei Jugendlichen zu verbieten. Das berichtete das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMABE) am Montag.
Das Gesetz, so das IMABE, würde nicht nur professionelle Therapeuten und Ärzte betreffen, sondern ausdrücklich auch Eltern und Seelsorger. Bereits Gespräche, die eine ergebnisoffene Betrachtung der Geschlechtsidentität zum Ziel haben, könnten als strafbare „Konversionsmaßnahme“ gelten.
Bei Verstößen drohen beträchtliche Haftstrafen von bis zu einem Jahr oder Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro. Besonders gravierend ist, dass Erziehungsberechtigte, die Einwände gegen eine „Geschlechtsumwandlung“ ihrer minderjährigen Kinder erheben, den Verlust des Sorgerechts riskieren.
Medizinische und therapeutische Kritik
Daniela Karall, die Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendheilkunde, wandte sich entschieden gegen das geplante Gesetz: „Eine ergebnisoffene Therapie eines jungen Menschen, der sich in seinem Körper verunsichert fühlt, ist keine Konversionstherapie. Sie ist Ausdruck von Ernstnehmen der Situation, Respekt, Menschlichkeit und professioneller Verantwortung.“
Die Fachärztin betonte, dass noch nie ein Gesetz unter Strafandrohung Ärzten und Therapeuten vorgeschrieben habe, welche Behandlungsart sie durchzuführen oder zu unterlassen hätten. Mediziner, Elternverbände und Therapeuten fordern deshalb geschlossen die Rücknahme des Gesetzesvorhabens.
Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.
Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.
Auch international findet die Kritik an vorschnellen „Geschlechtsumwandlungen“ für Minderjährige zunehmend Unterstützung. So mahnte etwa die Nationale Akademie für Medizin in Frankreich, Minderjährige nicht vorschnell einer hormonellen oder chirurgischen Geschlechtsumwandlung zu unterziehen, da sich die Eingriffe nicht auf eine ausreichende Studienlage stützen könnten.
Neben Schweden, Finnland und Großbritannien zählt auch Frankreich zu den Ländern, die aggressive Transgender-Behandlungen bei Kindern ablehnen.
Aktueller Stand und politische Uneinigkeiten
Ursprünglich sollte der Nationalrat bereits im Juni 2025 über den Gesetzentwurf abstimmen. Angesichts wachsender Proteste aus der Fachwelt ist dies jedoch fraglich geworden. Die Grünen haben einen entsprechenden Antrag eingebracht, der jedoch nach erstmaliger Beratung im Gleichbehandlungsausschuss vertagt wurde.
Die Regierungsparteien ÖVP, SPÖ und NEOS arbeiten derzeit an einer eigenen Version eines Verbots von Konversionsmaßnahmen. Dabei gibt es jedoch Uneinigkeiten bei der Begrifflichkeit, insbesondere beim Begriff „Geschlechtsausdruck“, welcher der ÖVP zu unklar und daher derzeit nicht konsensfähig erscheint.
Deutschland hat bereits 2020 ein Verbot von sogenannten Konversionsmaßnahmen verabschiedet. Dieses kriminalisiert Konversionsbehandlungen an Minderjährigen generell sowie an Volljährigen, deren Einwilligung auf einem Willensmangel beruht. Verstöße gegen das Verbot werden mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft, während Verstöße gegen das Werbeverbot mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.