Redaktion - Donnerstag, 26. Juni 2025, 14:15 Uhr.
Das kirchliche Hilfswerk Renovabis hat einen „Kurswechsel“ gefordert, was den gesetzlichen Umgang mit Prostitution in Deutschland betrifft. Konkret sprach sich Renovabis für „die Strafbarkeit von Freiern als ersten Schritt“ aus, um die Nachfrage nach Prostitution „zu reduzieren und die dramatische Situation in Deutschland zu verbessern“.
Das Prostitutiertenschutzgesetz war 2017 in Kraft getreten und sollte Prostituierte besser schützen. Teil der Maßnahmen war die offizielle Anmeldung von Prostituierten bei staatlichen Stellen. Die dann ausgestellte „Anmeldebescheinigung“ mit Lichtbild ist von den Prostituierten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mitzuführen. Die Finanzämter erfahren automatisch von der Erwerbstätigkeit der jeweiligen Prostituierten. Bereits seit 2002 galt Prostitution gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch nicht mehr als sittenwidrig.
Die nun erfolgte Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes nahm Renovabis zum Anlass, sich für das sogenannte Nordische Modell einzusetzen: „Es stellt den Kauf sexueller Dienstleistungen sowie deren organisierte Vermittlung unter Strafe – entkriminalisiert aber die Prostituierten selbst und bietet ihnen umfassende Unterstützung beim Ausstieg und Neuanfang.“
Pfarrer Thomas Schwartz, der Hauptgeschäftsführer von Renovabis, sagte: „Das derzeitige System versagt darin, die Schwächsten wirksam zu schützen.“ Die Evaluation bestätige „unsere Einschätzung, dass es einen grundlegenden Richtungswechsel braucht. Im Zentrum muss die Würde der Menschen stehen – vor allem der Frauen aus Osteuropa, die oft unter Zwang, Druck oder Täuschung in die Prostitution geraten.“
Das Nordische Modell, so Schwartz, habe sich inzwischen „in mehreren europäischen Ländern als wirksam erwiesen“. So gelte bereits heute in Ländern wie Schweden, Norwegen und Frankreich das Prinzip „Bestrafung der Nachfrage“.
Der Katechismus der Katholischen Kirche hält allgemein fest: „Prostitution verletzt die Würde der Person, die sich prostituiert und sich dadurch zum bloßen Lustobjekt anderer herabwürdigt. Wer sie in Anspruch nimmt, sündigt schwer gegen sich selbst: er bricht mit der Keuschheit, zu der ihn seine Taufe verpflichtet hat, und befleckt seinen Leib, den Tempel des Heiligen Geistes.“
„Prostitution ist eine Geißel der Gesellschaft“, so der Katechismus außerdem. „Sie betrifft für gewöhnlich Frauen, aber auch Männer, Kinder oder Jugendliche (in den beiden letzteren Fällen kommt zur Sünde noch ein Ärgernis hinzu). Es ist immer schwer sündhaft, sich der Prostitution hinzugeben; Notlagen, Erpressung und durch die Gesellschaft ausgeübter Druck können die Anrechenbarkeit der Verfehlung mindern.“