Redaktion - Donnerstag, 31. Juli 2025, 9:00 Uhr.
Bischof Rudolf Voderholzer hat betont, Synodalität sei für Papst Franziskus „etwas völlig anderes“ gewesen, als es beim deutschen Synodalen Weg praktiziert wurde. „Hierzulande wird ‚Synodalität‘ als politisches Strukturelement verstanden, verbunden mit einem starken Veränderungswillen.“
Für Papst Franziskus hingegen sei es „um einen Stil des kirchlichen Lebens“ gegangen, „um kirchliche Gemeinschaft, um gemeinsames Hören auf den Heiligen Geist“, führte der Bischof von Regensburg im Gespräch mit der katholischen Wochenzeitung „Die Tagespost“ (aktuelle Ausgabe) aus.
Voderholzer gehörte zu den schärfsten bischöflichen Kritikern des deutschen Synodalen Wegs mit seinen teils drastischen Reformbestrebungen etwa zu Sexualmoral und Frauenordination. Schließlich stieg er mit drei weiteren Bischöfen – Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln, Bischof Gregor Maria Hanke OSB von Eichstätt (inzwischen emeritiert) und Bischof Stefan Oster SDB von Passau – aus dem Prozess aus.
Im Bistum Regensburg versuche man, Synodalität im Sinne von Papst Franziskus „zu praktizieren, auch wenn nicht überall ‚synodal‘ explizit draufsteht“, stellte Voderholzer klar. Überhaupt gelte: „Wer den Alltag eines Bischofs kennt, weiß, wie stark wir eingebunden sind in Beratung, Mitwirkung, Kooperation – eben Synodalität.“
Derzeit gibt es in Deutschland den Synodalen Ausschuss, der einen Synodalen Rat zur Verstetigung des Synodalen Wegs vorbereiten soll – trotz zahlreicher Warnungen von den zuständigen römischen Stellen. Voderholzer sagte: „Wie der Synodale Ausschuss weitergeht, bleibt abzuwarten. Ich bin kein Mitglied. Es ist Sache des Trägervereins, wie man mit Rom in einer Weise weiterarbeitet, die die Einheit der Kirche bewahrt.“
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Zwischen Rom und der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) werde es diesbezüglich „wohl weitere“ Gespräche geben: „Die Frage ist, in welcher Zusammensetzung. Leider hat man von Seiten der DBK bisher vermieden, kritische Stimmen zum Synodalen Weg daran zu beteiligen. Das wird wiederum in Rom kritisch gesehen. Wenn Dialog und Versöhnung gewünscht werden, darf man kritische Stimmen nicht ausschließen.“
Der Bischof von Regensburg ging auch auf seine Kritik an der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf ein, die nach dem Willen von SPD und Teilen der CDU/CSU-Fraktion – auch von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) – Richterin beim Bundesverfassungsgericht hätte werden sollen. Auf die Kanditur hatten Lebensschützer mit großem Entsetzen reagiert, weil Brosius-Gersdorf den grundgesetzlichen Schutz der Menschenwürde für ungeborene Kinder nicht in gleichem Maße gelten lässt wie nach der Geburt.
Voderholzer gehört zu den vier deutschen Diözesanbischöfen, die im Vorfeld gegen diese Wahl Einspruch erhoben haben. Bei den anderen handelte es sich um Kardinal Woelki, Bischof Helmut Dieser von Aachen sowie, gemeinsam mit Voderholzer, Bischof Oster.
Nun sagte Voderholzer, man habe „versucht, den Kern des Problems zu benennen, nämlich die Gradualisierung der Menschenwürde und ihrer Schutzwürdigkeit“. Der Begriff der Menschenwürde sei „kein juristischer, sondern ein philosophischer Begriff, der zu den ‚Vorgaben‘ gehört, von denen eine freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung lebt, ohne dass sie sie selbst nochmal begründen oder hervorbringen könnte (‚Böckenförde-Diktum‘)“.





