Verband fordert gesellschaftliche, politische Wertschätzung für unbezahlte Familienarbeit

Hausarbeit
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Der Verband kinderreicher Familien hat am Mittwoch „eine stärkere gesellschaftliche und politische Anerkennung unbezahlter Familienarbeit“ gefordert.

Die unbezahlte Familienarbeit – also jene Arbeit, die im Rahmen des Familienlebens von den Eltern verrichtet wird, im Gegensatz zur Erwerbstätigkeit – sei „das Rückgrat unserer Gesellschaft“, betonte der Verband. Sie werde aber „zu selten gesehen, nicht ausreichend wertgeschätzt und schon gar nicht gerecht verteilt“.

Konkret geht es um Tätigkeiten „wie Kinderbetreuung, Hausarbeit, Ehrenamt oder Pflege von Angehörigen“, wie aus der „Zeitverwendungserhebung“ des Statistischen Bundesamtes hervorgeht.

Wie der Verband kinderreicher Familien erklärte, zeigten diese Daten, „dass Frauen täglich rund vier Stunden unbezahlte Arbeit leisten, Männer etwa drei“.

„In Familien mit Kindern sind die Zahlen noch deutlicher“, hieß es. So arbeiten Mütter „im Schnitt fast 40 Stunden pro Woche unbezahlt, Väter etwa 25. Zählt man bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen, ergibt sich jedoch ein bemerkenswertes Bild: Mütter und Väter leisten nahezu gleich viel – rund 59 Stunden pro Woche. Der Unterschied liegt also nicht in der Arbeitsbelastung, sondern in der Art der Aufgaben.“

Elisabeth Müller, die Vorsitzende des Verbandes, konstatierte: „Unbezahlte Arbeit ist unsichtbar, aber unverzichtbar“, denn ohne „die tagtägliche Fürsorge, Pflege, Organisation und emotionale Arbeit in den Familien würde dieses Land stillstehen“.

„Diese Leistung muss endlich als gesellschaftlich gleichwertige Arbeit anerkannt werden“, forderte Müller. „Es braucht ein Umdenken – weg von der Idee, dass nur Erwerbsarbeit Wert schafft, hin zu einer Gesellschaft, die Erziehung und Pflege als das begreift, was sie ist: eine Lebensleistung.“

Die Politik müsse Rahmenbedingungen schaffen, um individuelle Lösungen zu ermöglichen, wozu etwa flexible Arbeitszeiten gehörten, aber auch verlässliche Kinder- und Pflegebetreuung sowie die angemessene Anerkennung von Sorgearbeit in den Sozialsystemen.

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