Goldenstein-Nonnen weisen Kompromiss ihres Ordensoberen zurück

Die drei hochbetagten Nonnen Bernadette (88), Regina (86) und Rita (81)
Screenshot von YouTube

Im Konflikt um das Kloster Goldenstein ist der Versuch einer einvernehmlichen Lösung gescheitert: Die drei betagten Augustiner-Chorfrauen haben das Kompromissangebot ihres Ordensoberen, Propst Markus Grasl, abgelehnt. Nun soll Rom entscheiden.

„Wir sind verwundert und enttäuscht über die Entscheidung der Schwestern. Es tritt ein, was Propst Grasl schon sagte: Jetzt wird die nächste Instanz, also Rom, involviert“, erklärte der Pressesprecher von Grasl gegenüber der österreichischen Nachrichtenagentur Kathpress.

Der Ordensobere hatte am vergangenen Donnerstag eine Vereinbarung vorgestellt, die es den zwischen 81 und 88 Jahre alten Schwestern ermöglicht hätte, in Goldenstein zu bleiben. Damit kam er ihrem ausdrücklichen Wunsch entgegen, obwohl er aus medizinischen Gründen weiterhin eine Unterbringung im Pflegeheim bevorzugte.

Die Vereinbarung sah vor, dass die drei Schwestern im Kloster wohnen bleiben könnten – jedoch unter bestimmten Auflagen. Dazu gehörte die Wiederherstellung der Klausur, also jener klösterlichen Regeln für Rückzug und Gebet, die Bereiche ohne Zutritt für ordensfremde Personen einschließen.

Zudem sollten spirituelle Begleitung durch einen Priester aus dem Stift Reichersberg, eine 24-Stunden-Pflege und eine verlässliche medizinische Versorgung gewährleistet werden. Auch eine Anmeldung auf der Warteliste eines Pflegeheims in Elsbethen „in Sichtweite des Klosters“ war Teil des Angebots.

Nur einen Tag später lehnten die Schwestern die Vereinbarung ab. Laut APA sei der Vorschlag wegen der damit verbundenen Bedingungen zurückgewiesen worden. So habe der Propst die sofortige „Einstellung sämtlicher Social-Media-Aktivitäten“ sowie „sämtlicher aktiver Medienkontakte“ gefordert.

Eine weitere Bedingung lautete, dass die Schwestern „mit sofortiger Wirkung für sie tätige Rechtsanwälte und Juristen entpflichten“ und dauerhaft „keinerlei juristische Aktivitäten“ mehr setzen. Zudem sollten sich die Unterstützer aus dem Kloster zurückziehen und keine Entscheidungen mehr für die Chorfrauen treffen.

Der Konflikt um die Augustiner-Chorfrauen des Klosters Goldenstein

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Bereits seit Jahren besteht der Konflikt um die Nonnen von Goldenstein, wie CNA Deutsch berichtete. Nachdem die Gemeinschaft im September 2020 auf weniger als fünf Schwestern mit ewigen Gelübden geschrumpft war, entzog das vatikanische Ordens-Dikasterium gemäß der Richtlinie Cor orans das Recht, eine eigene Oberin zu wählen.

2022 ernannte der Vatikan Propst Markus Grasl vom Stift Reichersberg zum geistlichen Oberen der Goldensteiner Schwestern. Noch im selben Jahr übertrugen die drei verbliebenen Ordensfrauen das Kloster je zur Hälfte an das Erzbistum Salzburg und das Stift Reichersberg.

Im Übergabevertrag wurde den Schwestern ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert – allerdings nur, „solange gesundheitlich sowie geistlich vertretbar“. Nach mehreren Krankenhausaufenthalten ordnete Propst Grasl im Dezember 2023 die Übersiedlung der drei Nonnen in die Seniorenresidenz Schloss Kahlsperg bei Hallein an.

Diese Entscheidung begründete er mit dem hohen Alter und der angeschlagenen Gesundheit der Schwestern sowie mit dem schlechten baulichen Zustand des Klosters. Ein eigenständiges Leben in Goldenstein sei daher nicht mehr möglich gewesen – weder aus gesundheitlichen noch aus spirituellen oder baulichen Gründen.

Im September 2025 verließen die drei Nonnen – Schwester Rita, Schwester Regina und Schwester Bernadette – das Pflegeheim und besetzten ihr früheres Kloster. Sie erhielten dabei breite gesellschaftliche Unterstützung von rund 200 Helfern und internationale Medienaufmerksamkeit, unter anderem von BBC und CNN.

Anfang Oktober setzten die drei Nonnen ihren juristischen Konflikt mit der Ordensleitung fort. Über ihren Rechtsanwalt hatten sie zum zweiten Mal eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Salzburg eingebracht.

In dieser forderten die Schwestern eine Überprüfung von sechs „untersuchungsbedürftigen“ Punkten, die sich insbesondere gegen den für sie zuständigen Propst Grasl richten, wie CNA Deutsch berichtete.

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