Bamberg und Eichstätt nehmen Änderung an Bistumsgrenzen vor

Bamberger Dom
gemeinfrei

Das Erzbistum Bamberg und das Bistum Eichstätt haben an mehren Stellen den Grenzverlauf zwischen beiden kirchlichen Territorien minimal geändert. Die Grenzänderung erfolge „ausschließlich im Interesse der seelsorglichen Betreuung der Gläubigen“, hieß es in der entsprechenden Urkunde, die vom Apostolischen Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterović, unterzeichnet und nun im Amtsblatt der Diözese Eichstätt veröffentlicht wurde.

„Das gesamte Gebiet der (ursprünglichen) Kuratie St. Gabriel in Nürnberg, Stadtteil Marterlachsiedlung, wird aus dem Gebiet der Diözese Eichstätt herausgelöst und in das Gebiet der Erzdiözese Bamberg eingegliedert“, so die erste Änderung.

„Die Ortschaften Brodswinden mit Brodswindener Mühle, Hammerschmiede, Höfstetten, Höfstetter Mühle, Wallersdorf, der westliche Teil der Ortschaft Wolfartswinden sowie Alberndorf mit Büchenmühle, Hirschbronn, Neukirchen und Steinbach, ferner der östliche der Bundesstraße B13 gelegen Teil der Gemarkung Bernhardswinden mit Louismühle, werden aus dem Gebiet der Erzdiözese Bamberg herausgelöst und in das Gebiet der Diözese Eichstätt eingegliedert“, wie aus der Urkunde hervorgeht.

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Sowohl das Erzbistum Bamberg als auch das Bistum Eichstätt verlieren somit ein kleines Stück ihres jeweiligen Territoriums, bekommen umgekehrt aber auch ein kleines Stück zurück. Ab Jahresbeginn 2026 soll der neue Grenzverlauf offiziell gelten.

Wie katholisch.de am Donnerstag berichtete, verschieben sich auch zwischen den Bistümern Limburg und Mainz einige Zuständigkeiten. Anders als in Bamberg und Eichstätt werden keine Grenzverläufe geändert. Stattdessen wurden Jurisdiktionsvereinbarungen getroffen, womit ein anderes Bistum für die Betreuung der Gläubigen auf dem Gebiet des einen Bistums offiziell zuständig ist. Die entsprechenden Regelungen wurden im Kirchlichen Amtsblatt für die Diözese Mainz veröffentlicht.

Es geht in den Vereinbarungen um die Gläubigen im Wohngebiet „Am Bügel“ in Frankfurt (Bistum Mainz), die Gläubigen in Langgöns-Espa (Bistum Limburg) und die Gläubigen in Heuchelheim-Kinzenbach (Bistum Limburg). An allen drei Orten ist die Versorgung durch das jeweils andere Bistum schon länger Praxis, wurde nun aber auch rechtlich festgeschrieben.