Deutsche Bischofskonferenz begrüßt Entscheidung des deutschen Bundestages zur Organspende

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Deutsche Bischofskonferenz

Mit einer Mehrheit von 382 zu 261 Stimmen wurde heute Mittag im Bundestag der Entwurf zur Widerspruchslösung abgelehnt. Diese wurde von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegt und sollte regeln, dass jeder Bürger, der nicht ausdrücklich widerspricht, automatisch als Organspender zur Verfügung stehen. Bereits im Vorfeld hatten einige Bischöfe diesen Entwurf kritisiert (CNA Deutsch hat berichtet).

Nach der erfolgten Abstimmung erklärt der Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz (DBK), Kardinal Reinhard Marx:

"Der deutsche Bundestag hat heute mit einer deutlichen Mehrheit ein Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende beschlossen". Die deutsche Bischofskonferenz unterstütze nachdrücklich das mit dem Gesetz verfolgte Anliegen, in Deutschland die Zahl der Organspenden wirksam zu erhöhen, so der Erzbischof von München und Freising.

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"Wir glauben, dass das heute beschlossene Gesetz geeignet ist, die erfreulich große Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung praktikabel und nachhaltig in eine individuelle Bereitschaft zur Organspende zu überführen. Das Gesetz gewährt weiterhin eine möglichst große Entscheidungsfreiheit bei der Organspende und trifft dennoch Maßnahmen, die dazu führen, dass die Menschen sich verstärkt mit der Frage der Organspende befassen."

Zudem halte das Gesetz praktische Regelungen bereit, wie zum Beispiel die Einführung eines Organspenderegisters, was die Abläufe und Strukturen bei der Organspende weiter verbessern werde. "Die Verabschiedung dieses Gesetzes setzt ein wichtiges Zeichen für den Erhalt und Schutz grundlegender ethischer und grundrechtlicher Prinzipien, auf denen das Wertefundament unserer Gesellschaft fusst. Wir begrüßen die Entscheidung des deutschen Bundestages deshalb sehr."