Berlin - Freitag, 18. September 2020, 14:07 Uhr.
Die "queerpolitische Sprecherin" der Grünen-Bundestagsfraktion, Ulle Schauws, hat den "Bund katholischer Ärzte" (BKÄ) angezeigt. Die Politikerin stellte laut Medienberichten eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen". Der BKÄ hatte einem Bericht der "BILD"-Zeitung zufolge noch kürzlich für solche Angebote geworben. In einer neuen Stellungnahme geht der Verband jedoch teilweise auf Distanz.
Das entsprechende Gesetz wurde am 7. Mai 2020 unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verabschiedet und verbietet Konversionsbehandlungen an Minderjährigen und stellt auch das Werben für solche Therapien unter Strafe, auch gegenüber Volljährigen. Diese Behandlungen sollen Menschen mit einer homosexuellen Neigung von dieser befreien.
Nach dem verabschiedeten Gesetz ist es nun "untersagt, eine Konversionsbehandlung an einer Person durchzuführen, die unter 18 Jahren alt ist" oder wenn die Einwilligung der Person "auf einem Willensmangel beruht". Wer es dennoch tut, hat mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe zu rechnen.
"Homosexualität ist keine Krankheit, daher ist schon der Begriff 'Therapie' irreführend", hatte Gesundheitsminister Spahn erklärt. Ab 18 Jahren ist die Teilnahme an einer Konversionstherapie jedoch erlaubt, sofern sie aus freien Stücken geschieht. Aus verfassungsrechtlicher Sicht wäre es "unverhältnismäßig", die Altersgrenze weiter anzuheben, hieß es in einer Stellungnahme, ein erweitertes Verbot widerspräche dem Selbstbestimmungsrecht.
Auslöser für die Strafanzeige war ein Beitrag auf der Internetseite des BKÄ. Wie die "BILD" berichtete, hatte der BKÄ darin damit geworben, Möglichkeiten aufzuzeigen "zur Behandlung von homosexuellen Störungen und Problemen" und "dieses Thema aus ärztlich-theologischer Sicht" zu bearbeiten.
Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter forderte daraufhin Ulle Schauws eine "klare Kante" gegen den BKÄ. Am vergangenen Freitag twitterte die Grünen-Politikerin:
"Ich habe Anzeige gegen den Bund kath. Ärzte erstattet. Denn wer immer noch Heilung durch #Konversionsbehandlungen anpreist, auf widerwärtigste Weise #LGBTIQ als 'Leidende' mit 'psychischem Defizit' verunglimpft, kriegt die Breitseite mit dem Strafrecht."
Ich habe Anzeige gegen den Bund kath. Ärzte erstattet. Denn wer immer noch Heilung durch #Konversionsbehandlungen anpreist, auf widerwärtigste Weise #LGBTIQ als „Leidende“ mit „psychischem Defizit“ verunglimpft, kriegt die Breitseite mit dem Strafrecht. Klare Kante 😡🌈 https://t.co/JomZPFlcFY
— Ulle Schauws 🌐 (@ulle_schauws) September 11, 2020
Am Dienstag erklärte der BKÄ schließlich, sich von "Umpolungs-Therapien", "jeglichen 'Therapien' mit physischer und seelischer Schädigung" und "Diskriminierung" zu distanzieren.
Gleichzeitig erklärte der Verband, dass man weiterhin die "offensichtlichen, schwerwiegenden Folgen einer homosexuellen Lebensweise und Gefahren für die körperliche und seelische Gesundheit von Betroffenen und die Gesellschaft" nicht verschweigen wolle. Falls ein Betroffener den Wunsch nach einer künftig heterosexuellen Lebensweise habe, werde sich der BKÄ dem nicht widersetzen. Wörtlich heißt es:
"Freiwillig geäußerte Wünsche nach Veränderung dürfen nicht unter generelles Verbot gestellt oder gar kriminalisiert werden, sondern zunächst fachärztlich abgeklärt werden."
Schauws wertete die Stellungnahme des BKÄ als einen Erfolg für ihre Bemühungen, stellte jedoch klar, dass das Gesetz zum Verbot von Werbung für Konversionstherapien ihrer Meinung nach noch nicht weit genug gehe. Schauws wörtlich:
"Offensichtlich hat das Gesetz nicht genug abgeschreckt. Es ist darum wichtig und vor allem notwendig, gegen diese Scharlatanerie vorzugehen."
Katechismus: Homosexuelle dürfen nicht diskriminiert werden
Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) stellt fest, dass homosexuelle Handlungen "gegen das natürliche Gesetz" verstoßen, da die Weitergabe des Lebens beim homosexuellen Geschlechtsakt ausgeschlossen ist (KKK, Nr. 2357 ff.). Ferner erkennt der Katechismus an, dass die "psychische Entstehung" einer homosexuellen Neigung "weitgehend ungeklärt" ist.
Unter der Nummer 2358 verbietet die Kirche ausdrücklich die Diskriminierung von Homosexuellen:
"Eine nicht geringe Anzahl von Männern und Frauen haben tiefsitzende homosexuelle Tendenzen. Diese Neigung, die objektiv ungeordnet ist, stellt für die meisten von ihnen eine schwere Prüfung dar. Ihnen ist mit Achtung, Mitgefühl und Takt zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen. Auch diese Menschen sind berufen, in ihrem Leben den Willen Gottes zu erfüllen und, wenn sie Christen sind, die Schwierigkeiten, die ihnen aus ihrer Verfasstheit erwachsen können, mit dem Kreuzesopfer des Herrn zu vereinen."
Daher sind Homosexuelle zur Keuschheit berufen, heißt es weiter.
Als Präfekt der Glaubenskongregation hatte Kardinal Joseph Ratzinger - der spätere Papst Benedikt XVI. - am 1. Oktober 1986 in seinem "Schreiben an die Bischöfe der Katholischen Kirche über die Seelsorge für homosexuelle Personen" unterstrichen, dass sich die Kirche weiterhin bemühe ein "Verstehen der homosexuellen Veranlagung zu suchen".
Dabei müsse die "Schuldhaftigkeit homosexueller Handlungen (...) mit Klugheit beurteilt" werden. Die Glaubenskongregation habe dabei der "Unterscheidung zwischen homosexueller Veranlagung bzw. Neigung und homosexuellen Handlungen" Rechnung getragen.
Ratzinger verweist jedoch auch darauf, dass nach der Veröffentlichung der Kirche, die die Unterscheidung zwischen homosexueller Neigung und Handlung erklärte, die "homosexuelle Veranlagung jedoch eine über die Maßen wohlwollende Auslegung" erfahren habe. Der damalige Präfekt der Glaubenskongregation schreibt wörtlich:
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"Manch einer ging dabei so weit, sie als indifferent oder sogar als gut hinzustellen. Demgegenüber muß folgende Präzisierung vorgenommen werden: Die spezifische Neigung der homosexuellen Person ist zwar in sich nicht sündhaft, begründet aber eine mehr oder weniger starke Tendenz, die auf ein sittlich betrachtet schlechtes Verhalten ausgerichtet ist. Aus diesem Grunde muß die Neigung selbst als objektiv ungeordnet angesehen werden.
Deshalb muß man sich mit besonderem seelsorglichen Eifer der so veranlagten Menschen annehmen, damit sie nicht zu der Meinung verleitet werden, die Aktuierung einer solchen Neigung in homosexuellen Beziehungen sei eine moralisch annehmbare Entscheidung."
Nachbesserungsbedarf sieht auch die Konvertitin Teresa Frei. Frei hatte selbst viele Jahre lang in homosexuellen Beziehungen gelebt. Als Buchautorin ("Eine lesbische Suche nach Gott") beschreibt sie ihre Bekehrung zu Christus und ihre Abkehr vom homosexuellen Lebensstil.
In einem Interview für CNA Deutsch berichtete die Autorin von der großen Unterstützung, die sie von der Katholischen Kirche erhalten habe. Dennoch seien manche lehramtlichen Texte "leider nicht sehr hilfreich dabei, jemandem zu erklären, dass das bloße Innehaben einer homosexuellen Neigung nicht sündhaft ist, die homosexuelle Praktik dagegen schon". Sie sagt:
"Für den Katechismus und andere lehramtliche Texte wünsche ich mir persönlich, dass sie viel umfangreicher und besser verständlich formuliert, sowie Übersetzungsfehler korrigiert würden. In einigen Texten wird von 'homosexueller Veranlagung' anstatt 'Neigung' gesprochen, was aber ein inhaltlicher Fehler ist: Das so genannte 'Homo-Gen', also eine genetisch bedingte Veranlagung von Homosexualität, konnte meines Wissens wissenschaftlich bislang nicht nachgewiesen werden."
Ihrer Ansicht nach sei es an der Zeit, dass "kluge Köpfe – und zwar aus den verschiedensten 'Lagern'"diese wichtigen Fragen beantwortet: "Wie/so kann denn Liebe Sünde sein?" und "Was ist normal?" Die Konvertitin bekräftigt:
"Die Beantwortung dieser Fragen war eine der größten Herausforderungen für mich bei meiner Umkehr."
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