Münster - Mittwoch, 30. September 2020, 10:03 Uhr.
Das Bistum Münster möchte mögliche Anerkennungszahlungen an Missbrauchsopfer nicht mit Kirchensteuermitteln finanzieren. Dies teilte die Diözese am Dienstag mit. Dies sei ein ausdrückliches Anliegen des Münsteraner Bischofs Felix Genn.
Stattdessen sollen die Zahlungen über die Erträge des Bischöflichen Stuhls finanziert werden, der dafür 5,2 Millionen Euro bereitstellt.
Der Interventionsbeauftragte des Bistums, Peter Frings, erklärte, dass der Kirchensteuerrat in seiner Sitzung am 19. September dem Wunsch von Bischof Genn entsprochen habe, zur Finanzierung von "Zahlungen zur Anerkennung des Leids" Geldanlagen des Bischöflichen Stuhls in Höhe von rund 5,2 Millionen Euro veräußert werden sollen. Der Bischöfliche Stuhl sei eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts und verfüge als solche über ein eigenes Vermögen, betonte Frings. "Die Zahlungen zur Anerkennung des Leids werden folglich nicht aus Kirchensteuermitteln erfolgen."
In der gestern veröffentlichten Pressemitteilung heißt es dazu weiter:
"Sollten die Mittel von 5,2 Millionen Euro nicht ausreichen, alle Zahlungen zur Anerkennung des Leids zu erfüllen, werde der Bischöfliche Stuhl in Höhe der gegebenenfalls noch bestehenden Deckungslücke vom Bistum ein Darlehen erhalten, das in den kommenden Jahren aus den zu erwartenden Erträgen des Bischöflichen Stuhls zurückgezahlt werde. "
CNA Deutsch fragte am Mittwochmorgen beim Bistum Münster nach, ob sich dieses Darlehen "vom Bistum" letztlich nicht doch aus Kirchensteuermitteln speise. Ein Sprecher teilte daraufhin am Nachmittag mit:
"Wenn die 5,2 Millionen Euro nicht ausreichen sollten, wird der Bischöfliche Stuhl ein Darlehen vom Bistum erhalten. Dieses wird zurückgezahlt werden. Hier geht es nicht darum, dass das Bistum – wie Sie schreiben – 'sich selbst Geld leiht', sondern es geht darum, dass so sichergestellt werden soll, dass, auch wenn das nun eingeplante Geld nicht ausreichen sollte, keine Kirchensteuermittel verwendet werden."
Finanzbericht des Bischöflichen Stuhls 2018: Fast 29 Millionen Euro an Rücklagen
Aus dem Finanzbericht der Diözese aus dem Jahr 2018 geht hervor, dass das Bistum Münster insgesamt 444,4 Millionen Euro allein aus Kirchensteuermitteln bezogen hat. Davon flossen rund 222,6 Millionen Euro "in den kirchengemeindlichen Bereich", wie es im Bericht heißt. Für 2019 rechnete man mit Kirchensteuereinnahmen von 460,5 Millionen Euro, die Statistik liegt allerdings noch nicht vor.
Im Finanzbericht von 2018 ist auch das Vermögen des Bischöflichen Stuhls aufgelistet. Die "haushaltsmäßigen Trennung zwischen dem Bischöflichen Stuhl und dem Bistumshaushalt" habe demnach erst in den 1980er Jahren begonnen. Beide Teile sind nun - rechtlich gesehen - voneinander unabhängige Rechtspersonen. Dennoch unterliegen beide Haushalte der Beschlussfassung durch den Kirchensteuerrat.
Im 2018 veröffentlichten Bericht sind 28,86 Millionen Euro an Rücklagen in der Bilanz des Bischöflichen Stuhls vermerkt. Allein 17 Millionen Euro kommen durch "unbebaute Grundstücke" zusammen, unter anderem durch Erbbaugrundstücke, die dem Bistum vermacht wurden. Die "Wertpapiere des Anlagevermögens" des Bistums sind mit rund 4,1 Millionen Euro ausgewiesen, die Einnahmen durch die bebauten Grundstücke belaufen sich auf knapp 7 Millionen Euro. Weitere Einnahmen kommen durch die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken, beispielsweise auch durch Jagdpacht.
Der Finanzplan von 2018 weist dagegen lediglich Aufwendungen in Höhe von etwa 208.000 Euro auf, die durch Bauerhaltungsmaßnahmen, Energiekosten und Abschreibungen für den Gebäudebestand zusammenkamen.
Einheitliche Regelung der Anerkennungszahlungen für deutsche Bistümer
Die deutsche Bischofskonferenz hatte erst vergangenen Donnerstag eine einheitliche Regelung für Anerkennungszahlungen beschlossen (CNA Deutsch hat berichtet). Der Vorsitzende der Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hatte erklärt, dass Missbrauchsopfer "ohne großen bürokratischen Aufwand" die "Lestungen in Anerkennung des Leids" erhalten sollen. Mit eingeschlossen sind auch jene Fälle, die bereits verjährt sind.
Die verabschiedete Ordnung zur Regelung der Anerkennungszahlungen tritt ab dem 1. Januar 2021 verbindlich für alle (Erz-)Diözesen in Deutschland in Kraft. Die Leistungshöhe soll sich zukünftig "an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern in vergleichbaren Fällen" orientieren. Weil diese Urteile allerdings untereinander oft zu unterschiedlich seien, habe die Bischofskonferenz beschlossen, "als Referenzpunkt den oberen Bereich von Leistungen anzusetzen".
Die Höhe der Einmalzahlung wird von einem unabhängigen Entscheidungsgremium festgelegt und kann sich auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Zusätzlich können Betroffene, wie auch jetzt schon, Kosten für Therapie- und Paarberatung erstattet bekommen.
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Hinweis: Dieser Artikel wurde um 15:48 Uhr mit der Antwort des Pressesprechers des Bistums Münster ergänzt.
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