Debatte um "Kinderrechte": Erzbischof Koch fordert kinderfreundliche Gesellschaft

Erzbischof Heiner Koch
Erzbistum Berlin

Der Vorsitzenden der Kommission für Ehe und Familie der deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Heiner Koch von Berlin, hat betont, dass Kinderrechte nicht gegen das Elternrecht ausgespielt werden dürften. Mit Blick auf die Debatte um eine Verankerung von "Kinderrechten" im Grundgesetz betonte die Bischofskonferenz am Montag gegenüber CNA Deutsch, die Familienkommission der Bischöfe lege Wert darauf, dass das in Artikel 6 des Grundgesetzes "wohl austarierte Verhältnis zwischen Elternrecht und staatlichem Wächteramt durch eine Grundgesetzänderung nicht verschoben wird".

Eine solche Änderung sieht ein Entwurf vor, den die Unionsparteien gemeinsam mit der SPD erarbeitet haben. Demnach soll ein Passus in die Verfassung aufgenommen werden, der ausdrücklich sogenannte "Kinderrrechte" festlegt.

Die Systematik des Artikels müsse gewahrt bleiben, so die Bischofskonferenz gegenüber CNA Deutsch am 18. Januar. Dies sei aus Sicht der Familienkommission schon deshalb wichtig, weil von der "wohl herrschenden Meinung in der Rechtswissenschaft keine Lücke des verfassungsrechtlichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen im Grundgesetz gesehen und die geplante Ergänzung der Verfassung lediglich als klarstellende Regelung gesehen wird". Vor diesem Hintergrund sei nicht nur die Platzierung der geplanten Regelungen in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes zu begrüßen, sondern auch "die Betonung der Erstverantwortung der Eltern". 

Die Stellungnahme der deutschen Bischofskonferenz erinnert auch den Appell des Vorsitzenden der Kommission für Ehe und Familie, Erzbischof Heiner Koch.

Dieser mahnte an, dass eine kinderfreundliche Gesellschaft - unabhängig von der geplanten Verfassungsänderung - dazu aufgerufen ist, sich immer wieder dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Förder- und Leistungsansprüche zugunsten von Kindern und Jugendlichen gewährleistet sowie die für sie geltenden Schutzbestimmungen ausreichend umgesetzt werden. In der Stellungnahme heißt es dazu wörtlich:

"Daher ist es notwendig, dass die für die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen notwendigen Personalressourcen und finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um Kinder in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu stärken. Gerade in der Corona-Pandemie wird sichtbar, welche enormen Leistungen Familien erbringen und wie wichtig die Unterstützung von Familien ist."

Medienberichten zufolge wollen Union und SPD die Verfassung noch vor der Bundestagswahl im September ändern und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig.

In der Koalition hat man sich darauf geeinigt, Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt zu erweitern:

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"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."

Dieser Vorstoß ist auch von katholischer Seite umstritten – es gibt Befürworter und Kritiker. Wie CNA Deutsch berichtete, fürchtet der "Familienbund der Katholiken" einen möglichen Eingriff des Staates in die Elternrechte. So schütze das geltende Verfassungsrecht Kinder immer noch am besten. Der Koalitionsentwurf bringe zwar zum Ausdruck, dass kein neues Kindergrundrecht geschafften werden soll, sondern vielmehr die bestehenden verfassungsmäßigen Rechte noch einmal bekräftigt.

Der Familienbund mahnt jedoch, dass jede Textänderung auch die Gefahr einer "unbeabsichtigten Inhaltsänderung" berge. 

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