Berlin - Freitag, 15. Januar 2021, 14:19 Uhr.
Das Thema ist in Deutschland umstritten: Nach einer jahrelangen Debatte innerhalb der großen Koalition haben sich die CDU/CSU und die SPD darauf verständigt, die sogenannten "Kinderrechte" im deutschen Grundgesetz zu verankern wollen. Während dieses Vorhaben von vielen Menschen als Fortschritt betrachtet wird, sehen andere die Pläne der Koalition kritisch bis ablehnend. Doch worum geht es, und was sagt die Kirche dazu?
Was sind Kinderrechte?
1989 hat die UN-Kinderrechtskonvention insgesamt zehn sogenannte "Kinderrechte" festgeschrieben. Sie lauten:
- Das Recht auf Gesundheit.
- Das Recht auf elterliche Fürsorge.
- Das Recht auf Privatsphäre und persönliche Ehre.
- Das Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht.
- Das Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Gewalt.
- Das Recht auf Spiel, Freizeit und Ruhe.
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
- Das Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör.
- Das Recht auf Bildung.
Die Umsetzung in den jeweiligen Staaten hängt von der dortigen Gesetzeslage ab.
Was sind die Pläne der Bundesregierung?
In der Koalition hat man sich darauf geeinigt, Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes um folgenden Passus zu ergänzen:
"Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
Um diese Formulierung hat man innerhalb der Parteien lange gerungen. Die Arbeitsgruppe der Union und SPD hat sich schließlich vor Weihnachten auf diesen Kompromiss geeinigt. Zur Arbeitsgruppe gehören auch Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Der stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Union, Torsten Frei, begrüßte den Kompromiss. Zum einen mache er Kinderrechte im Grundgesetz sichtbar, zum anderen sorge er dafür, dass die "Rechte der Eltern keinesfalls geschmälert werden", so Frei.
Der Staat habe zwar weiterhin eine "Wächterfunktion", Verschiebungen zugunsten des Staates seien für die Union allerdings nicht akzeptabel gewesen.
Wie waren die Reaktionen aus der Politik?
In der Politiklandschaft wurde der Vorstoß zur Verfassungsänderung vielerorts begrüßt. Manchen geht der Vorschlag der großen Koalition nicht weit genug. So kritisierte beispielsweise die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), dass der vorgeschlagene Gesetzestext "hinter dem internationalen Standard der Kinderrechte" zurückbleibe.
Dem "Ärzteblatt" zufolge appellierte die DAKJ an die Bundesregierung die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen und den Text zu "verbessern". Der Generalsekretär der DAKJ, Hans-Iko Huppertz, stört sich vor allem an der Formulierung "angemessen", die anstelle von "vorrangig" in den Textentwurf aufgenommen wurde. "Statt das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen, soll es nur angemessen berücksichtigt werden. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen spricht eindeutig von einem vorrangigen Recht", so der Funktionär.
Auch der "Bund der deutschen Katholischen Jugend" (BDKJ), ein von der Kirchensteuer finanzierter Jugendverband, fordert die Verfassungsänderung. Der jetzige Vorschlag geht dem BDKJ jedoch nicht weit genug. Der Kritik an der Formulierung "angemessen" schließt sich der Verband an, weiter monierte die BDKJ-Bundesvorsitzende Lisi Maier, dass Aspekte der Beteiligung "nur unzureichend berücksichtigt" worden sei. "Hier ist lediglich von 'rechtlichem Gehör' die Rede, Beteiligung geht für uns aber weit darüber hinaus!", so Maier.
Warum gibt es generelle Bedenken bei der Einführung von "Kinderrechten"?
Allerdings gibt es auch generelle Bedenken am am Vorstoß der Union und der SPD. Hauptkritikpunkt liegt in der Befürchtung, dass auf lange Sicht Elternrechte ausgehebelt werden und der Staat die "Hoheit über die Kinderbetten" übernimmt.
Der Verband Familienarbeit e.V. warnt davor, dass die Idee von Kinderrechten im Grundgesetz zwar "sympathisch und harmlos" klinge, aber auch eine Gefahr darstelle. So könne der zusätzliche Passus staatlicherseits als Aufforderung missverstanden werden, um "zu definieren, was ein 'Recht auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten' ist". Kinderrechte im Grundgesetz weisen daher nach Ansicht des Verbandes die Tendenz auf, "das Elternrecht zukünftig zulasten des staatlichen Bestimmungsrechts zu schmälern".
In einer veröffentlichten Petition kritisierte der Verband Familienarbeit e.V. wörtlich:
"Der Begriff 'Kinderrechte' lässt offen, wie diese Rechte genau definiert werden. Könnte die Politik zukünftig eigene Ziele, die die Kinder betreffen, einfach zu einem Kinderrecht erklären? Bei der Umsetzung müsste sie sich nur auf das neue Grundgesetz berufen. Ein Paradigmenwechsel könnte vielfältige Auswirkungen haben. Die Kette denkbarer Beispiele ist lang. Exemplarisch könnte, gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung, etwa einer staatlichen Kindergartenpflicht oder gar einer Krippenpflicht der verfassungsrechtliche Weg gebahnt werden. Auch denkbar wäre eine Einschränkung der freien Therapiewahl der Eltern für ihre Kinder."
Auch der Familienbund der Katholiken spricht sich gegen eine Verfassungsänderung aus. In einer Pressemitteilung des Verbandes sagte Familienbund-Präsident Ulrich Hoffmann:
"Der wortreiche Passus, auf dem sich die große Koalition nun geeinigt hat, scheint zwar mit Blick auf die Einschränkung von Elternrechten weitgehend entschärft, bleibt aber für die Stellung von Kindern in unserem Rechtssystem folgenlos und bietet Anlass für Missverständnisse."
Hoffmann begrüßte auch, dass die Kinderrechte "angemessen" und nicht - wie zunächst in der Debatte vorgeschlagen - "vorrangig" zu berücksichtigen sind. Dadurch werde eine "sachgerechte Abwägung im Einzelfall" ermöglicht, die "immer auch die eminent wichtige Stellung von Kindern in unserer Gesellschaft mitberücksichtigt".
Hoffmann betonte, dass das geltende Verfassungsrecht Kinder immer noch am besten schütze. Der Koalitionsentwurf bringe zwar zum Ausdruck, dass kein neues Kindergrundrecht geschafften werden soll, sondern vielmehr die bestehenden verfassungsmäßigen Rechte noch einmal bekräftigt werden solle. Jedoch, so mahnt Hoffmann, birge jede Textänderung birge auch die Gefahr einer "unbeabsichtigten Inhaltsänderung". Wörtlich:
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"Es bleibt widersinnig, eine Verfassungsänderung mit der Zielsetzung durchzuführen, dass sich möglichst wenig ändern soll, weil die derzeitige Rechtslage gut ist. Das Sichtbarmachen bereits bestehender Kindergrundrechte kann keine Rechtfertigung sein."
Was sagen die Bischöfe dazu?
CNA Deutsch hat am Donnerstag und am Freitag mehrere Bischöfe in Deutschland kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten, unter anderem auch den Jugendbischof der deutschen Bischofskonferenz Stefan Oster SDB (Bistum Passau). Eine Sprecherin des Passauer Bischofs verwies heute darauf, dass zunächst "die Familienverbände die richtigen Ansprechpartner" seien, von Oster selbst gebe es kein Statement.
Wann fällt die Entscheidung?
Medienberichten zufolge wollen Union und SPD die Verfassung noch vor der Bundestagswahl im September ändern und die Kinderrechte ins Grundgesetz aufnehmen. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat nötig.
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