San Salvador - Montag, 5. Juli 2021, 11:03 Uhr.
Die salvadorianische Pro-Life-Führerin Sara Larín hat das Büro des UN-Hochkommissars für Menschenrechte beschuldigt, zu lügen und Informationen über einen Fall von Kindstötung zu manipulieren, um die Abtreibungsagenda in El Salvador zu forcieren.
Die derzeitige UN-Hochkommissarin für Menschenrechte ist die ehemalige chilenische Präsidentin Michelle Bachelet. Während ihrer Amtszeit brachte Bachelet Gesetzesentwürfe zur Legalisierung von Abtreibung und zur Aushöhlung der elterlichen Rechte ein.
Larín, Gründer der Stiftung VIDA SV aus El Salvador, sagte gegenüber ACI Prensa, dem spanischsprachigen Nachrichtenpartner von CNA: "Es ist völlig ungewöhnlich und verachtenswert, dass das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) die Entlassung von Marina de los Ángeles Portillo aus dem Gefängnis auf Bewährung nutzt, um Druck auf El Salvador in Sachen Abtreibung auszuüben."
Das Amt behaupte fälschlicherweise, dass es sich bei dem Fall Portillo um eine Geburtshilfe-Komplikation gehandelt habe, obwohl das neugeborene Mädchen in Wirklichkeit mit Socken erdrosselt aufgefunden wurde, eine in ihrem Mund und die andere mit einem Doppelknoten um ihren Hals."
Am 25. Juni feierte das OHCHR "die vorzeitige Freilassung von Marina Portillo, die nach einem geburtshilflichen Notfall angeklagt und verurteilt wurde und nach vierzehn Jahren die Möglichkeit hat, mit ihrer Familie wieder vereint zu werden."
Darüber hinaus forderte das Büro der Vereinten Nationen El Salvador auf, "die Überprüfung der Fälle fortzusetzen, in denen Frauen wegen Verbrechen im Zusammenhang mit geburtshilflichen Notfällen inhaftiert wurden, und die Abtreibungsgesetzgebung gemäß den Menschenrechtsstandards zu harmonisieren, um neue Inhaftierungen zu vermeiden."
Abtreibung ist in El Salvador verboten und die Verfassung erkennt "jedes menschliche Wesen als menschliche Person vom Moment der Empfängnis an."
Es gibt in El Salvador keine Frauen, die wegen des Verbrechens der Abtreibung inhaftiert sind. Die Strafen für dieses Verbrechen liegen zwischen zwei und acht Jahren Gefängnis, wobei die Richter in der Regel stattdessen alternative Strafen verhängen.
In den letzten Jahren haben internationale Organisationen in wiederholten Versuchen, die Abtreibung in El Salvador zu legalisieren, Fälle von Kindstötungen durch die Mütter manipuliert, um sie als angebliche Fehlgeburten auszugeben.
Ein Bericht von VIDA SV, der sich auf Gerichtsdokumente stützt, enthüllt, dass Marina de los Ángeles Portillo ihre neugeborene Tochter im Mai 2007 ermordet hat.
Die Polizei fand das Baby mit einer weißen Socke in ihrem Mund und über ihren Nasenlöchern. Eine weitere Socke war mit einem Doppelknoten um ihren Hals gebunden.
Der Körper des kleinen Mädchens war in eine Decke gewickelt und in eine schwarze Plastiktüte gesteckt worden.
VIDA SV sagte, dass "der Gerichtsmediziner feststellte, dass die Todesursache Erstickung durch Strangulation war."
Portillo wurde am 1. November 2007 zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt, wurde aber kürzlich vorzeitig auf Bewährung entlassen.
VIDA SV betonte auf ihrer Website, dass "die vorzeitige Entlassung auf Bewährung nicht bedeutet, dass Marina de los Ángeles Portillo als unschuldig erwiesen wurde oder dass sie von den Anklagen freigesprochen wurde, sondern dass sie weiterhin des Verbrechens schuldig ist, für das sie verurteilt wurde. Allerdings kam sie in den Genuss einer vorzeitigen Entlassung auf Bewährung, die alle Häftlinge bekommen können, solange sie die Anforderungen des Gesetzes erfüllen."
Larín sagte gegenüber ACI Prensa, dass "wir von der Stiftung Fundación VIDA SV die komplette Akte von Marina Portillo auf unserer Webseite zur Verfügung haben und in der Verurteilung steht, dass die gerichtsmedizinische Untersuchung festgestellt hat, dass das Baby Läsionen (Anzeichen von Strangulation) hatte, als es bereits außerhalb des Mutterleibs lebte."
"Wir haben auch das Urteil des Obersten Gerichtshofs veröffentlicht, in dem das Begnadigungsgesuch der Abtreibungslobby im Jahr 2015 abgelehnt wurde, in dem das Gericht auf jeden einzelnen der von den Feministinnen vorgebrachten Gründe antwortete und klar feststellte, dass es keinen Zusammenhang zwischen diesem Fall von Strangulation und einer geburtshilflichen Komplikation gibt", fügte sie hinzu.
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Doch für Larín "was wirklich unerträglich ist, ist die Komplizenschaft von Vertretern der Vereinten Nationen bei der Schwächung der Rechtsstaatlichkeit in El Salvador, die das Land unter Druck setzen, unglaublich grausame Verbrechen gegen wehrlose Babys ungestraft zu lassen."
"Die UNO ist einen Schritt davon entfernt, offen zur Legalisierung der Tötung von Neugeborenen aufzurufen", klagte sie an.
In ähnlicher Weise hat das Center for Reproductive Rights mit Sitz in New York die Fakten im sogenannten Manuela-Fall verfälscht, um die Legalisierung der Abtreibung im Land zu erreichen.
Julia Regina de Cardenal, Präsidentin der Stiftung Ja zum Leben in El Salvador, sagte ACI Prensa im April, dass in diesem Fall die Mutter eine Fehlgeburt behauptete, aber das Baby in eine Latrine geworfen gefunden wurde, "erstickt durch das Einatmen von Fäkalien und verblutet durch die gewaltsame Art und Weise, wie ihre Nabelschnur aus der Basis gerissen wurde."
Die Mutter wurde 2008 zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt, starb aber etwa zwei Jahre später an Krebs.
"Der Fall Manuela", fuhr De Cardenal fort, "wie auch andere Fälle, die als Fehlgeburten oder geburtshilfliche Probleme bezeichnet werden" in einer Kampagne, die die Abtreibungslobby 'Die Siebzehn' genannt hat (17 Frauen, die angeblich wegen Fehlgeburten inhaftiert wurden), "hat nichts mit Abtreibung zu tun."
"Die medizinischen und forensischen Beweise" in den Fällen, die von den Abtreibungsbefürwortern in El Salvador verwendet werden, "zeigen voll entwickelte Babys, die erwürgt, erstochen, gesteinigt, in Klärgruben geworfen wurden, usw.", betonte der Pro-Life-Führer.
Der Fall Manuela, den Larín als "voller Lügen" bezeichnet hat, wird vor dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte verhandelt und steht zur Entscheidung an.
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