Freiburg - Donnerstag, 4. November 2021, 13:14 Uhr.
Die Feier der traditionellen lateinischen Messe in der überlieferten Form ist weiterhin auch in der Erzdiözese Freiburg offiziell möglich.
Laut Amtsblatt vom 29. Oktober 2021 wird das von Papst Franziskus Motu Proprio erlassene Apostolische Schreiben "Traditionis Custodes" (TC) über den Gebrauch der römischen Liturgie aus der Zeit vor der Reform von 1970 mit Datum vom 16. Juli 2021 veröffentlicht und "sofort in Kraft gesetzt".
Darin verfügt der Freiburger Erzbischof Stephan Burger wörtlich:
"Die bisher geltenden Regelungen in der Erzdiözese Freiburg bezüglich des außerordentlichen Ritus, insbesondere jene zur Feier der Heiligen Messe nach dem Missale Romanum von 1962 (im Folgenden: 'ordo vetus'), bleiben unverändert in Kraft bis zur Erarbeitung eines 'Statutes für die Feier der Heiligen Messe nach dem Missale Romanum von 1962 in der Erzdiözese'."
Die traditionelle Messe kann damit weiterhin in den bisherigen fünf Gottesdienstorten in Walldürn, Heidelberg, Rheinstetten-Forchheim, Villingen-Riedheim und Freiburg zelebriert werden.
Pfarrer Godo Ganz, der bislang als "Koordinator für die außerordentliche Form des römischen Ritus" arbeitete, ist nun von Erzbischof Burger zum "Erzbischöflichen Delegaten für die Feier der Heiligen Messe nach dem Missale Romanum von 1962" ernannt worden. Er hat laut Dekret die Aufgabe, "die Anliegen der Gläubigen, die sich der Liturgie von 1962 verbunden fühlen, entgegenzunehmen und mit der Pfarrseelsorge zu koordinieren".
Die traditionelle lateinische Messe (TLM) ist auch als "tridentinische" und "gregorianische" bekannt, als Feier im Usus Antiquior, als Messe in der außerordentlichen oder überlieferten Form sowie als "Messe aller Zeiten" und "Alte Messe" (Vetus Ordo), im Gegensatz zur in den 1970er Jahren eingeführten "Neuen Messe" (Novus Ordo).
Das Dekret ist am 1. November 2021 in Kraft getreten und ist "befristet bis zum Inkrafttreten des 'Statutes für die Feier der Heiligen Messe nach dem Missale Romanum von 1962 in der Erzdiözese".
Erzbischof Burger: "Ausweichen auf Pius-Bruderschaft verhindern"
Erzbischof Burger sieht sich bei seiner Entscheidung im Einklang mit dem päpstlichen Schreiben "Traditionis Custodes", das für Aufregung sorgte. Gleichzeitig begründet Burger diesen Schritt auch als Präventionsmaßnahme, damit traditionell Katholiken nicht enttäuscht zur Piusbruderschaft abwandern. Der Erzbischof schreibt wörtlich:
"Für die Übergangszeit dispensiere ich, um das geistliche Wohl der dort die Heilige Messe mitfeiernden Gläubigen sicherzustellen und um ein Ausweichen auf Gottesdienste der irregulären Priesterbruderschaft Pius X. zu verhindern, die oben genannten Pfarrkirchen in Walldürn und Freiburg von dem Verbot, Pfarrkirchen für die regelmäßige Feier der Heiligen Messe im ordo vetus zu nutzen (vgl. Art. 3 § 2 MP 'Traditionis Custodes')."
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