„Ganz deutlich möchte ich für das ungeborene Kind Partei ergreifen. Sein elementares Lebensrecht darf nicht geringer bewertet werden als das Freiheits- und Selbstbestimmungsrecht einer erwachsenen Person.“
"Weder die europäische noch die internationale Rechtsordnung" kenne ein "Recht auf Abtreibung", sagte der österreichische Familienbischof.
Im Rahmen seiner Reise besuchte Oster verschiedene kirchliche Einrichtungen sowie die ukrainische Grenze, wo angesichts des Krieges Flüchtlingsarbeit geleistet wird.
Zwischendurch wird der Dom allerdings für eine besondere Besichtigung geöffnet.