Es sei ihm ein Anliegen, dass „wir dort, wo wir mit außerordentlichen Beauftragungen vom Bischof her die Möglichkeit haben, Wege aufzutun, dass wir das auch tun“, so der Bischof.
„Die Gläubigen haben ein Recht auf Gottesdienste, die den Regeln und Formen der Kirche folgen“, betonten die Bischöfe Bonnemain (Chur), Büchel (St. Gallen) und Gmür (Basel).
Gleichzeitig machte Bischof Markus Büchel den Zölibat für den Priestermangel in seiner Diözese verantwortlich.