Das Werbeverbot für Abtreibung soll auf Wunsch der Bundesregierung bald aufgehoben werden. Der betreffende Paragraph des Strafgesetzbuches, Paragraph 219a, soll gekippt werden, sodass Ärzte künftig Abtreibung öffentlich als Dienstleistung anbieten dürften. Lebensschützer warnen schon lange vor einem weiteren Dammbruch. So betont beispielsweise die "Aktion Lebensrecht für Alle" (ALfA), dieser Beschluss lasse "vorgeburtliche Kindstötungen wie jede andere medizinische Leistung oder Heilbehandlung erscheinen und versieht sie mit dem Anschein der Legitimität".
Nachdem die neue Bundesregierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP am 24. November den Koalitionsvertrag vorgestellt haben, gibt es scharfe Kritik von Lebensschützern.
Die am 26. Februar ergangene Entscheidung betrifft § 217 StGB und bedeutet eine Aufhebung des Verbots der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung.