Analyse: Verwendet das Erzbistum Köln Gelder für Missbrauchs-Zahlungen für andere Zwecke?

Blick auf den Kölner Dom.
Rudolf Gehrig

In aktuellen Medienberichten zum Erzbistum Köln kommt die Rede immer wieder auf den sogenannten "BB-Fonds" – so auch, als vor kurzem bekannt wurde, die enormen Schulden eines Priesters seien aus diesem Topf bezahlt worden. Stein des Anstoßes: Aus dem BB-Fonds werden auch Entschädigungen für Opfer sexuellen Missbrauchs durch Priester ausbezahlt.

Verwendet das Erzbistum Köln also Gelder, die eigentlich Missbrauchsopfern zustehen, für andere Zwecke? In verschiedenen Berichten wird dieser Anschein erweckt, so etwa in der "Zeit", die schrieb, das Geld für die Schuldentilgung sei "zum Teil aus dem Budget, mit dem Missbrauchsopfer entschädigt werden", entnommen worden.

Was ist der BB-Fonds?

BB-Fonds steht für "Fonds für Bedürfnisse des Bistums" bzw. "Fonds für besondere Bedürfnisse".

"Er wurde von Kardinal Frings in den 50er Jahren [1952] eingerichtet und mit Solidarabgaben von Priestern des Erzbistums in den 50er und 60er Jahren bestückt", erklärte das Erzbistum Köln im Jahr 2021.

Diese Solidarabgaben "hatten den Charakter einer verpflichtenden Abgabe", bestätigte das Erzbistum auf Anfrage von CNA Deutsch. Zur Höhe der Solidarabgaben äußerte sich das Erzbistum zwar nicht, wies aber darauf hin, dass sie im Lauf der Zeiten "mehrfach angepasst" wurden und eine "generelle Aussage" vor diesem Hintergrund nicht möglich sei.

"Zuführungen zum BB-Fonds aus Solidarabgaben der Priester" endeten in den 1960er-Jahren, so das Erzbistum gegenüber CNA Deutsch.

Zweck des BB-Fonds

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Wiederum im Jahr 2021 hieß es auf der Internetseite der Kölner Erzdiözese: "Nach dem Statut vom 5. Juli 2019 ist Zweck des Fonds die ideelle und materielle Förderung besonderer kirchlicher Bedürfnisse und Anliegen im Erzbistum Köln. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln für kirchliche Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen, deren Finanzierung im laufenden Haushalt des Erzbistums Köln in der Regel nicht vorgesehen ist."

Als das Sondervermögen von Kardinal Josef Frings 1952 eingerichtet wurde, unterlag es "zunächst jedoch keiner formulierten Zweckbindung", erklärte die Pressestelle des Erzbistums gegenüber CNA Deutsch.

Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass bis heute Entschädigungszahlungen "nicht im Statut des BB-Fonds verankert" sind.

Verwendung des Sondervermögens

Während im Jahr 2019 das Sondervermögen noch bei 26,3 Millionen Euro lag, ist es 2020 auf 16,8 Millionen Euro gesunken. Neuere Zahlen liegen noch nicht vor.

"Wesentliche Abgänge in dem dargestellten Zeitraum ergeben sich durch Zahlungen in Anerkennung des Leids und Therapiekosten, Kosten der unabhängigen Untersuchungen sowie 2,3 Mio. EUR zur Finanzierung der Kölner Hochschule für Kath. Theologie [KHKT]", so das Erzbistum Köln im Jahr 2021.

Und weiter: "Seit dem Jahr 2010 wurde der BB-Fonds regelmäßig durch Zahlungen in Anerkennung des Leids und Therapiekosten an Betroffene sexuellen Missbrauchs in Anspruch genommen. Darüber hinaus erfolgten vereinzelte Zuwendungen, beispielsweise im Jahr 2017 eine Zustiftung zu der 'Kölsch Hätz Stiftung' in Höhe von 50.000 Euro."

Am 19. April 2022 bestätigte das Erzbistum, für die Schulden des Priesters, die bereits 2015 und 2016 beglichen worden waren, seien "Mittel aus einem frei verfügbaren Sondervermögen (BB-Fonds)" verwendet worden.

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"Hierbei ist wichtig festzuhalten, dass kein Cent verwendet wurde, der für die Zahlung von Leistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt vorgesehen war und ist", heißt es. "Die dafür gebildeten Rückstellungen existieren weiterhin in voller Höhe."

Fazit

Dass die Entschädigungen für Missbrauchsopfer aus demselben Topf stammen wie andere Ausgaben der Kölner Erzdiözese kann man durchaus als mindestens unglückliche Kommunikation ansehen.

Auch die Frage, welche Projekte das Erzbistum finanzieren sollte, kann man debattieren.

Irreführend ist indes die Darstellung – ob ausdrücklich so formuliert oder zwischen den Zeilen herauszulesen –, dass Missbrauchsopfern Gelder entgehen, weil sie für andere Zwecke verwendet werden.

Dafür gibt es zwei Gründe:

Erstens ist die Entschädigung von Missbrauchsopfern nicht der erklärte Zweck des BB-Fonds, sondern ganz allgemein die "die ideelle und materielle Förderung besonderer kirchlicher Bedürfnisse und Anliegen im Erzbistum Köln".

Und zweitens gibt es innerhalb des BB-Fonds eine Rücklage "für die Zahlung von Leistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt", die nicht angetastet wird, wenn Gelder etwa an die KHKT gehen oder zur Bezahlung von Schulden eines Priesters verwendet wurden.

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