Fehlverhalten im Umgang mit Missbrauch: Kirchenrechtliche Anzeige gegen Bischof Bode

Bischof Franz-Josef Bode
screenshot / YouTube / Bistum Osnabrück

Eine kirchenrechtliche Anzeige gegen Bischof Franz-Josef Bode hat der gemeinsame Betroffenenbeirat des Erzbistums Hamburg sowie der dieser Metropolie unterstehenden Bistümer Hildesheim und Osnabrück erstattet. Die Anzeige erfolgte bereits am Donnerstag, wie der Betroffenenbeirat am Montag mitteilte.

Der Betroffenenbeirat berief sich dabei auf das von Papst Franziskus erlassene Motuproprio Vos estis lux mundi, das sich mit der Bekämpfung von sexuellem Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen bzw. durch Kleriker befasst.

In der Anzeige gegen Bischof Bode wird Erzbischof Stefan Heße, der für die Metropolie zuständige Hamburger Oberhirte, aufgefordert, „Handlungsschritte“ gegen den Osnabrücker Bischof einzuleiten. Bode habe „entgegen klaren päpstlichen Vorgaben gehandelt und bspw. sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige noch in diesem Jahr als ‚Beziehung‘ deklariert“.

„In der Gesamtschau sehen wir ein klares kirchenrechtliches Fehlverhalten von Bischof Bode, der zum einen die Schilderungen der Betroffenen zum Sachverhalt gänzlich falsch eingeschätzt hat, und zum anderen die Anzeige nach Rom verzögerte, begleitet von der unterlassenen kanonischen Voruntersuchung nach c. 1717, die sofort hätte eingeleitet werden müssen, als sich die junge Frau erstmalig gemeldet hat“, so der Betroffenenbeirat.

Der Hamburger Erzbischof Heße sei nun aufgefordert, „unsere Anzeige umgehend an die Römischen Dikasterien weiterzuleiten und uns über den Fortgang des Verfahrens zu unterrichten“.

Bode wird sich dem Vernehmen nach noch am Montag zu der kirchenrechtlichen Anzeige äußern.

Missbrauchsstudie

Historiker und Juristen hatten im September einen 600-seitigen Zwischenbericht zur Missbrauchsstudie für das Bistum Osnabrück vorgestellt. Daraus ging hervor, Bischof Bode, der seit 1995 für das Bistum zuständig ist, habe „in den ersten Jahrzehnten seiner Amtszeit mehrfach Beschuldigte, auch solche, an deren Gefährlichkeit kaum Zweifel bestehen konnte, in ihren Ämtern belassen oder in Ämter eingesetzt, die weitere Tatgelegenheiten ermöglichten, z. B. als Subsidiar und Pfarradministrator oder sogar mit Leitungsaufgaben in der Jugendseelsorge betraut“.

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„Die unter den deutschen Bischöfen herausragende Geste Bischof Bodes, der sich 2010 auf den Boden legte und die Betroffenen um Entschuldigung bat, ging mit dem Versprechen einher, die Hilfen für die Opfer ganz auszuschöpfen“, so der Zwischenbericht. „Dies wurde in der Verwaltungspraxis seines Bistums gegenüber den Betroffenen jedoch nicht umgesetzt.“

In einer der Fallstudien heißt es zu Bischof Bode etwa, er „hätte darauf bestehen müssen, dass entschieden gegen den Beschuldigten vorgegangen wird, um dessen Handeln gegenüber Kindern und Jugendlichen sofort und sicher zu beenden. Dem Beschuldigten hätte insbesondere sofort verboten werden müssen, Kinder und Jugendliche in seiner Privatwohnung zu empfangen oder sich mit ihnen allein in einem geschlossenen Raum aufzuhalten; erst recht natürlich, ihnen Alkohol anzubieten. Die Einhaltung eines solchen Verbots hätte durch geeignete Maßnahmen überprüft werden müssen.“

Kurz nach der Veröffentlichung des Zwischenberichts sagte Bode, er habe einen Rücktritt „intensiv“ erwogen, sich aber letztlich dafür entschieden, zu bleiben. Er habe „mich mit engen Mitarbeitenden beraten und mich entschieden, in meiner verbleibenden Amtszeit mit aller Kraft den Aufgaben und Pflichten nachzugehen, die schon der Zwischenbericht aufzeigt, und mich auch den Ergebnissen des Abschlussberichts zu stellen“.

Betroffenenbeirat zur Reaktion von Bischof Bode

„Wir erkennen die Fortschritte im Bistum Osnabrück, die mit dem Installieren des diözesanen Schutzkonzeptes gegangen wurden, als richtige und wichtige Schritte an, nehmen im Handeln von Bischof Bode jedoch immer noch eine mehr täter- als opferorientierte Haltung wahr“, betonte demgegenüber der Betroffenenbeirat am Montag.

Bischof Bode sei daher „aufgefordert, moralische Verantwortung für das auch durch ihn verursachte Leid zu übernehmen – fernab rein strafrechtlicher Maßstäbe. Das Strafrecht kann nicht Maßstab eines Bischofs sein und ‚Vos estis lux mundi‘ spricht hier eine kirchenrechtlich deutliche Sprache.“

Es falle den Mitgliedern des Betroffenenbeirats „sehr schwer, Bischof Bode als ein Gegenüber zu sehen, das sich für ehrliche und konsequente Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch durch Angehörige der katholischen Kirche einsetzt“. Bode müsse allerdings selbst entscheiden, welche persönlichen Konsequenzen er ziehen wolle.

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