Bischof prüft, ob Mosaiken von Jesuit Rupnik in Lourdes bleiben sollen

P. Marko Rupnik SJ
screenshot / YouTube / Socialna akademija

Angesichts der Missbrauchsvorwürfe gegen den Künstler P. Marko Rupnik SJ hat der Bischof von Tarbes und Lourdes angekündigt, er wolle prüfen, ob die Mosaiken des Slowaken auf der Fassade der Rosenkranz-Basilika in Lourdes verbleiben sollen.

„Um bei der Entscheidung, die ich treffen muss, unterstützt zu werden, wurde beschlossen, ab April eine Reflexionsgruppe einzurichten“, teilte Bischof Jean-Marc Micas PSS am Freitag mit. „In dieser Gruppe werden neben dem Bischof und dem Rektor mindestens eine Opferperson, ein Experte für sakrale Kunst und ein Psychotherapeut vertreten sein.“ Dabei dürfe „keine Möglichkeit“ schon im Vorhinein verworfen werden.

Von Rupnik finden sich an der Fassade der Rosenkranz-Basilika Mosaiken, welche die fünf lichtreichen Geheimnisse des Rosenkranzes darstellen, wie sie von Papst Johannes Paul II. formuliert und eingeführt worden waren. „Wie jedes Kunstwerk werden sie von den einen geschätzt, von den anderen weniger, doch die überwältigende Mehrheit der Pilger und Besucher von Lourdes hebt ihre Schönheit hervor“, betonte Micas.

„Angesichts der Besonderheit des Heiligtums Notre-Dame de Lourdes ist die allgemeine Frage nach dem Status der Werke von Künstlern, die in Missbrauchssituationen verwickelt sind, hier wesentlich sensibler“, erklärte der Bischof. „Lourdes ist ein Ort, an den viele Opfer kommen, um bei der Unbefleckten Empfängnis Trost und Heilung zu suchen. Ihre Not ist groß, wenn sie vor den Mosaiken von Pater Rupnik an diesem Ort stehen. Wir können das nicht ignorieren.“

Es sei klar, „dass die Menschen, die Opfer sind, im Mittelpunkt unserer Überlegungen stehen müssen, und jede Entscheidung wird weitreichende Folgen haben“.

Rupnik hatte sich Anschuldigungen zufolge gegen mehrere Personen, darunter Ordensfrauen, sexuell übergriffig war. Wie die Jesuiten inzwischen bestätigten, war Rupnik automatisch exkommuniziert worden, weil er einem Komplizen in der Beichte die Absolution für eine Sünde gegen das sechste Gebot erteilt hatte. Die Exkommunikation wurde vom Vatikan im Mai 2020 aufgehoben – im selben Monat, in dem sie offiziell verkündet worden war.