Deutsche Bischofskonferenz ruft zu Teilnahme an Sozialwahlen 2023 auf

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Gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) am Montag zur Teilnahme an den sogenannten Sozialwahlen bis zum 31. Mai 2023 aufgerufen. Dabei handelt es sich um die alle sechs Jahre stattfindende Wahl zu den Selbstverwaltungsorganen der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung.

Der DBK-Vorsitzende Bischof Georg Bätzing und die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus erläuterten: „Wie schon bei den vergangenen Malen kandidieren die drei in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zusammengeschlossenen Verbände – das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA) – auf einer gemeinsamen Liste.“

Die auf der Liste vereinten Kandidaten „verfolgen das Anliegen, christliche Werte in die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger einzubringen“, so Bätzing und Kurschus. „Sie treten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren.“

„Als Christinnen und Christen haben wir die Pflicht uns einzubringen, wenn es um die Mitgestaltung der sozialen Sicherungssysteme geht“, hieß es weiter. „Im Zentrum stehen dabei die Orientierung am Wohl und der Würde des Einzelnen ohne Ansehen der Person, die Sorge um gerechte Strukturen und die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.“

„Tragen Sie mit Ihrer Wahl zur Solidarität der Versicherten untereinander bei und unterstützen Sie die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen durch gewählte Vertreterinnen und Vertreter aus christlichen Organisationen“, forderten der DBK-Vorsitzende und die EKD-Ratsvorsitzende abschließend.