Beteiligung von Laien an Bischofswahl in Osnabrück weiterhin anvisiert

Dom von Osnabrück
screenshot / YouTube / Bistum Osnabrück

Das Bistum Osnabrück visiert weiterhin an, Laien an der Wahl des neuen Bischofs zu beteiligen. Erst am Mittwoch hatte die Erzdiözese Paderborn ihrerseits mitgeteilt, dass „nach einer Prüfung in Rom jetzt entschieden werden“ musste, „dass eine weitere Beteilung von Personen über die Mitglieder des Domkapitels hinaus nicht möglich ist“.

„Das Osnabrücker Domkapitel hat ein Verfahren festgelegt, durch das auch Nichtkleriker an der Wahl zum neuen Bischof von Osnabrück beteiligt werden“, meldete das Bistum am Donnerstag, nachdem Bischof Franz-Josef Bode im Zuge der Missbrauchsstudie für Osnabrück im März zurückgetreten war. „Dazu werden wie auch bei Bischofswahlen zuvor Personen und Gremien befragt“.

Über die Befragung hinaus werde „das Domkapitel den Katholikenrat im Bistum Osnabrück einladen, neun Vertreterinnen und Vertreter zu benennen, die gemeinsam mit den neun Mitgliedern des Domkapitels eine Kandidatenliste für die Bischofswahl beraten. Die Gruppe wird beispielsweise Fragen zum persönlichen Profil eines kommenden Bischofs bedenken und sich über konkrete Namensvorschläge austauschen. Die Liste mit diesen Vorschlägen wird dann durch das Kapitel in das weitere Verfahren nach Rom gegeben. Die Inhalte der Beratungen bleiben geheim.“

Man entspreche so den Vorgaben des Konkordats, betonte Weihbischof Johannes Wübbe, der Diözesanadministrator. „Wir als Domkapitel werden zur Berufung des neuen Bischofs selbstverständlich für ein ordnungsgemäßes und gültiges Wahlverfahren sorgen.“

Unterdessen hieß es aus Paderborn: „Die Antwort aus Rom mache deutlich, dass eine Ausweitung des päpstlichen Geheimnisses und damit eine Teilnahme an der Erzbischofswahl nicht vereinbar sei mit den Bestimmungen des Preußenkonkordats und die Rechtmäßigkeit der Bischofswahl gefährde, informiert Dompropst Joachim Göbel nun in seinem Schreiben.“

„In der Antwort aus dem Vatikan werde darauf hingewiesen, dass diese Ausweitung nicht einseitig durch den Heiligen Stuhl erfolgen könne, vielmehr eine Abstimmung mit den Konkordatspartnern, somit den Bundesländern, erfolgen müsse“, erklärte die Erzdiözese. „Wie diese Abstimmung aussehen könne, sei in weiteren Gesprächen durch die Deutsche Bischofskonferenz mit Rom zu klären.“

Während also die Beteiligung von Laien an der Aufstellung von Kandidaten für das Bischofsamt möglich scheint, so ist eine solche Beteiligung an der eigentlichen Bischofswahl nicht möglich.

Erhalten Sie Top-Nachrichten von CNA Deutsch direkt via WhatsApp und Telegram.

Schluss mit der Suche nach katholischen Nachrichten – Hier kommen sie zu Ihnen.