Früherer Dompropst von Münster überrascht über kirchliches Strafverfahren gegen ihn

Kurt Schulte
screenshot / YouTube / "BistumMuenster"

Der ehemalige Münsteraner Offizial und Dompropst Kurt Schulte hat sich überrascht gezeigt, nachdem das Bistum am Mittwoch ein kirchliches Strafverfahren gegen ihn eingeleitet hatte. Schulte hatte Anfang September 2022 auf seine Ämter verzichtet, nachdem ihm „grenzüberschreitendes, unangemessenes Verhalten“ vorgeworfen worden war. Die Staatsanwaltschaft Münster hatte der Diözese Mitte August mitgeteilt, dass man nicht gegen den Priester ermitteln werde.

Laut Meldung der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) erklärte Schulte, er erwarte, das kirchliche Verfahren werde feststellen, „dass es durch mich keine vorsätzliche und schuldhafte Grenzverletzung gegenüber Erwachsenen gegeben hat und auch keinen Missbrauch meiner Autorität, um solche Grenzverletzungen zu ermöglichen“.

Es zeige, „dass nichts mehr unter den Teppich gekehrt wird und die Zeiten der Vertuschung vorbei sind“, betonte Schulte mit Blick auf das gegen ihn laufende Verfahren. Leider dauere dies sehr lange: „Ich hoffe sehr, dass das angestrebte Verfahren nun schnell durchgeführt wird.“

Neben dem Fall, in dem die Staatsanwaltschaft Münster wegen fehlenden Anfangsverdachts keine Ermittlungen aufgenommen hatte, gab es einen zweiten Vorwurf gegen Schulte. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seien in diesem zweiten Fall noch nicht abgeschlossen, so das Bistum am Mittwoch.

Die kirchenrechtliche Voruntersuchung sei aber „zu dem vorläufigen Ergebnis“ gekommen, „dass Schulte seine Autorität gegenüber von ihm abhängigen Personen für grenzüberschreitende Verhaltensweisen missbraucht haben soll; auch hier gilt bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung“.

„Zudem wird es gegen Schulte auch ein zusätzliches, weiteres kirchliches Verwaltungsstrafverfahren geben, das der Offizial des Bistums Osnabrück führen wird“, teilte das Bistum mit. Hierbei gehe es um den „Verdacht, dass Schulte unbefugt vertrauliche Unterlagen, darunter auch Personalunterlagen, an Dritte weitergegeben hat“.

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