Erzbischof Heße mahnt, Asylrecht für politisch Verfolgte nicht aufzugeben

Erzbischof Stefan Heße
screenshot / YouTube / Erzbistum Hamburg

Anlässlich der Änderung des Asylrechts per Bundestagsbeschluss vor 30 Jahren am 26. Mai 1993 hat der Hamburger Erzbischof Stefan Heße gefordert, das Recht auf Asyl für politisch Verfolgte nicht aufzugeben.

Im Jahr 1993 war eine Grundgesetzänderung erfolgt. Der zuvor nicht näher definierte oder eingeschränkte Satz „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ wurde genauer ausgestaltet. So könne sich niemand auf ein Asylrecht berufen, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist“.

Heße erklärte nun, „Ende der 80er Jahre“ habe es in Deutschland dennoch „Parolen wie ‚Ausländer raus!‘“ gegeben. „Sie haben vielleicht auch noch vor Augen, die Bilder von brennenden Flüchtlingsunterkünften und ich nenne nur ein paar Namen wie Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen.“

„Und in dieser explosiven Situation in Deutschland wurde dann das Asylrecht massiv eingeschränkt durch einen Beschluss des Bundestages am 26. Mai 1993“, so Heße. „Ich möchte jetzt, 30 Jahre danach, daran erinnern, damit wir dieses Recht für politisch Verfolgte nicht aufgeben.“

Er stelle diese Forderung, damit „Menschen, die aus politischen Gründen ihre Heimat, ihr Vaterland verlassen mussten, die vertrieben worden sind, […] sich darauf verlassen können: Politisch Verfolgte genießen in Deutschland Asylrecht. Und ich glaube, durch das, was wir in den letzten Jahren in unserem Land in dieser Hinsicht geleistet haben, können wir mutig in die Zukunft gehen und diesen Satz des Grundgesetzes auch heute nach wie vor einlösen und mit Leben füllen.“

Die Grundgesetzänderung 1993 erfolgte, nachdem im Jahr 1992 mehr als 400.000 Asylanträge gestellt worden waren. Danach nahm die Anzahl der Anträge wieder deutlich ab. Erst zu Beginn der zweiten Dekade dieses Jahrhunderts kam es wieder zu deutlichen Anstiegen, bis 2015 mehr als 440.000 und 2016 mehr als 722.000 Anträge gestellt wurden. Zuletzt kam es im Jahr 2022 zu fast 218.000 Anträgen auf Asyl. Für 2023 bis April bereits mehr als 100.000 Anträge verbucht.

Eine Abschaffung des Asylrechts für politisch Verfolgte steht in Deutschland nicht zur Debatte – nicht einmal durch die AfD, die unter den im Bundestag vertretenen Parteien diejenige ist, die der Einwanderung am kritischsten gegenübersteht.

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