Passauer Diözesanpriester an römischer Kurie zum Monsignore ernannt

Blick auf den Vatikan
CNA / Alexey Gotovskiy

Der an der römischen Kurie tätige Passauer Diözesanpriester Matthias Ambros ist von Papst Franziskus mit dem Ehrentitel Kaplan Seiner Heiligkeit ausgezeichnet worden und darf sich Monsignore nennen. Bischof Stefan Oster SDB gratulierte Ambros und erklärte: „Es ist ein großes Zeichen der Wertschätzung durch den Heiligen Vater für Ihren kompetenten und loyalen Dienst für die Kirche!”

Im Januar war Ambros zum Zweiten Kirchenanwalt am Höchstgericht der Apostolischen Signatur in Rom ernannt worden.

„Das zeigt, dass sein juristisches Fachwissen und seine Gewissenhaftigkeit auf höchster Ebene in Rom geschätzt werden“, sagte Oster damals über die Beförderung. „Das freut mich, da ich Dr. Ambros als äußerst pflichtbewussten und kompetenten Priester unseres Bistums schätze.“

Ambros wurde 1979 in Freyung geboren und 2009 in Rom für das Bistum Passau zum Priester geweiht. Seit 2016 ist er für den Dienst an der römischen Kurie freigestellt, wo er bis 2021 für die Kongregation für das Katholische Bildungswesen arbeitete. Im selben Jahr ging es für ihn dann an die Apostolische Signatur. Außerdem lehrt er seit mehreren Jahren Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität Gregoriana.

Als Kirchenanwalt wirkt Ambros nun „als Vertreter des öffentlichen Wohls als Prozesspartei mit, indem er den Richtern sein Votum pro rei veritate vorlegt“, erklärte das Bistum Passau in einer Pressemitteilung im Januar. „In Disziplinar- und Strafverfahren ist der Kirchenanwalt als klagende Partei am Prozess beteiligt.“ Und weiter: „Dem Untersekretär eines Dikasteriums gleichgestellt unterstützen die Kirchenanwälte insbesondere den Sekretär des Gerichts in der Erledigung der ordentlichen Leitungsaufgaben der Apostolischen Signatur.“

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