Knappe Mehrheit der Deutschen gegen Entfernung von Abtreibung aus Strafrecht

Eine schwangere Frau
Pexels via Pixabay (Gemeinfrei)

Eine knappe Mehrheit der Deutschen spricht sich einer neuen repräsentativen Umfrage zufolge dafür aus, den Abtreibungsparagrafen im Strafrecht beizubehalten (§ 218 StGB). In der Bundesregierung gibt es derweil Bestrebungen, vorgeburtliche Kindstötungen nicht mehr als Straftat zu deklarieren.

Eine von der Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag von „ZDF frontal“ Ende Mai durchgeführte Umfrage ergab, dass 54 Prozent der Befragten dafür sind, „dass ein Schwangerschaftsabbruch weiterhin als Straftat gilt, die unter bestimmten Voraussetzungen aber nicht geahndet wird“, so das ZDF.

In Paragraf 218 heißt es: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handlungen, deren Wirkung vor Abschluß der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.“

Allerdings wird das grundsätzliche Verbot der vorgeburtlichen Kindstötung wenig später deutlich eingeschränkt. So sind in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft der Tatbestand von Paragraf 218 „nicht verwirklicht“. Abtreibungen in den ersten 22 Wochen der Schwangerschaft gelten als nicht strafbar, wenn die Mutter von einer offiziellen Stelle beraten wurde. Auch darüber hinaus gibt es Ausnahmen zum grundsätzlichen Abtreibungsverbot.

Laut Umfrage für „ZDF frontal“ sind 36 Prozent der Befragten „für die Abschaffung des Paragrafen. Drei Prozent fordern, Schwangerschaftsabbrüche ohne Ausnahmen zu verbieten.“

„Eine Abschaffung des Paragrafen befürworten laut der Umfrage mehrheitlich junge Menschen unter 30, vor allem Frauen“, hieß es weiter. „Je älter die Befragten sind, umso eher sprechen sie sich für eine Beibehaltung aus.“

Aufgeschlüsselt nach Parteienpräferenz wollen 67 Prozent der Wähler von CDU und CSU die Gesetzeslage beibehalten, „gefolgt von AfD (57 Prozent), FDP (55 Prozent) und SPD (52 Prozent). Nur bei Anhängern der Grünen (46 Prozent) und Linken (31 Prozent) sprechen sich weniger als die Hälfte der Befragten für eine Beibehaltung des Paragrafen aus.“

Im Wahlprogramm der letzten Bundestagswahl hatten CDU und CSU das Thema Abtreibung auf 140 Seiten überhaupt nicht erwähnt.

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