Bischof verteidigt Ernennung von Rektor für Torreciudad, der nicht Opus Dei angehört

Torreciudad
Jordiferrer / Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)

Der Bischof von Barbastro-Monzón in Spanien, Ángel Pérez Pueyo, hat die Ernennung eines nicht dem Opus Dei angehörenden Priesters zum neuen Rektor des Heiligtums von Torreciudad verteidigt. Er habe seine Entscheidung getroffen, nachdem er keine Liste mit drei vom Opus Dei vorgeschlagenen Kandidaten erhalten hatte.

José Mairal, der Pfarrer von Bolturina-Ubiergo, zu dessen Gebiet das Einsiedlerheiligtum von Torreciudad gehört, wurde am 18. Juli zum neuen Rektor des Heiligtums ernannt, das jedes Jahr Tausende von Pilgern empfängt.

Der Diözesanpriester wird am 1. September zusammen mit den Priestern Ángel Lasheras, Pedro J. García de Jalón y de la Fuente und Eduardo Martínez Ruipérez, Mitglieder des Opus Dei, „die pastorale und seelsorgerische Betreuung“ des Heiligtums von Torreciudad übernehmen.

In einem Kommuniqué vom selben Tag hieß es, die Ernennung sei erfolgt, „um die kanonische Situation mit der Diözese zu regeln“, ohne zu präzisieren, welche Situation damit gelöst werden sollte.

Die Kontroverse bestand jedoch in der Klärung der Eigentumsverhältnisse der ursprünglichen Einsiedelei von Torreciudad, die sich nur wenige Meter vom Heiligtum entfernt befindet, sowie des Eigentums an der Statue der Muttergottes, die an dem Ort aufbewahrt wird, den das Opus Dei im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts errichtet hat.

Am Sonntag verteidigte Bischof Pérez-Pueyo während des Festes Unserer Lieben Frau von Torreciudad seine Entscheidung, Mairal zum neuen Rektor des Heiligtums zu ernennen.

„Mit Bescheidenheit und Einfachheit möchte ich bekräftigen, dass wir bei der Ernennung des neuen Rektors immer kollegial und in Übereinstimmung mit dem Gesetz vorgegangen sind, aber vor allem versucht haben, das evangelisierende marianische Projekt zu fördern, das Sie so oft bei Ihren Pilgerfahrten vorgestellt haben“, sagte der Bischof an das Opus Dei gewandt.

Im Kommuniqué vom 18. Juli wurde darauf hingewiesen, dass „gemäß Kanon 557 der Diözesanbischof für die Ernennung des Rektors und der Priester, die einer Kirche oder einem Heiligtum gewidmet sind, sowie der Priester der religiösen Institute, die den Pfarreien dienen, verantwortlich ist“.

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Am Ende der Messe am 20. August betonte Bischof Pérez-Pueyo: „Trotz des Medienlärms, der versucht, uns zu konfrontieren und die Situation zu vernebeln, werden Sie vom Bistum Barbastro-Monzón immer unsere ausgestreckte Hand vorfinden. Wir haben die Prälatur immer dabei unterstützt, die rechtliche, kanonische und pastorale Situation so schnell wie möglich zu regeln.“

Der Bischof erinnerte dann an das Lied Aprite le finestre (Öffne die Fenster), das der heilige Josefmaria Escrivá, der Gründer des Opus Dei, gesummt habe, und ermutigte die anwesenden Gläubigen: „Heute wage ich es in aller Einfachheit und mit all meiner Zuneigung, euch einzuladen, aus tiefstem Herzen zu singen: Öffnet die Fenster, es ist Frühling. Heute lädt der Herr diejenigen von euch, die hier sind, und diejenigen, die von außerhalb kommen, ein, zu spüren, dass die Kirche euch braucht. Deshalb verlasse ich euch mit diesen beiden Worten: Gelegenheit und Ordnung. Mehr gibt es nicht. Möge Unsere Liebe Frau von Torreciudad uns helfen, weiter und höher zu schauen.“

Antwort des Opus Dei am 18. Juli

In einem Kommuniqué zeigte sich das Opus Dei „überrascht“ von der Entscheidung des Bischofs von Barbastro-Monzon, „einseitig“ einen Rektor für das Heiligtum zu ernennen, und erklärte: „Es steht dem Bischof nicht zu, diese Ernennung vorzunehmen, da es sich um ein Heiligtum der Prälatur handelt.“

Das Opus Dei wies darauf hin, dass das Heiligtum unter dem rechtlichen Status eines „Oratoriums der Prälatur“ errichtet und „mit Spenden von Gläubigen des Opus Dei, Mitarbeitern und vielen anderen Personen aus Aragonien und der ganzen Welt“ finanziert worden sei. Das Eigentum an dem Ort entspreche der kanonischen Stiftung Nuestra Señora de los Ángeles de Torreciudad.

Darüber hinaus betonte das Opus Dei, dass nach den 1980 genehmigten und nun nach den Motuproprios von Papst Franziskus von 2022 und 2023 überarbeiteten Statuten „die Ernennung des Rektors und die Ernennung der mit der Seelsorge betrauten Priester dem Regionalvikar der Prälatur obliegt“.

Das Heiligtum von Torreciudad

Das heutige Heiligtum von Torreciudad, das 1975 eingeweiht wurde, geht auf den heiligen Josemaría Escrivá de Balaguer zurück. Es befindet sich im Besitz des Patronato de Torreciudad, einer gemeinnützigen Organisation, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Stätte zu erhalten und Pilgerfahrten zu fördern.

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Laut Jahresbericht 2022 hatte das Heiligtum von Torreciudad im vergangenen Jahr 190.000 Besucher und seine YouTube-Übertragungen erreichten 575.000 Aufrufe aus 34 Ländern.

In dem Dokument heißt es, dass „die pastorale Arbeit des Heiligtums der Prälatur des Opus Dei anvertraut ist, die die geistliche Betreuung der Pilger und Besucher, die dies wünschen, übernimmt“.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von ACI Prensa, der spanischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.