Was sind Dubia – und muss Papst Franziskus darauf antworten?

Die Glaubenskongregation
Wikimedia / Jim McIntosh (CC BY2.0)

Die Veröffentlichung eines neuen Fragenkatalogs, der von fünf altgedienten Kardinälen an Papst Franziskus gerichtet wurde, hat die Aufmerksamkeit der Gläubigen einmal mehr auf den Stellenwert der Dubia im Leben der Kirche gelenkt.

Was sind Dubia?

Das Wort „dubia“ - Plural für „dubium“ - bedeutet wörtlich aus dem Lateinischen übersetzt „Zweifel“. Man kann es aber auch so übersetzen, dass das Wort „Fragen, die nach Klärung verlangen“ bedeutet. Ein Dubium ist also eine Anfrage an ein Dikasterium oder ein Amt der römischen Kurie oder sogar an den Papst selbst zu einer Frage der kirchlichen Lehre, einer liturgischen Frage oder einem feinen Punkt der Auslegung des Kirchenrechts. Die Fragen ergeben sich meist aus den täglichen Problemen der Kirchenleitung und der liturgischen und sakramentalen Praxis. In der Tat sind Dubia ein regelmäßiges Merkmal der Interaktion zwischen den verschiedenen Dikasterien des Vatikans und den katholischen Diözesen in aller Welt.

Welche Fragen werden eingereicht?

Am häufigsten wird ein Dubium an eines von drei vatikanischen Dikasterien gerichtet: das Dikasterium für die Glaubenslehre, das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung und vor allem das Dikasterium für die Gesetzestexte, das um die Auslegung der Bedeutung oder Anwendbarkeit eines Kanons im Codex des kanonischen Rechts gebeten wird.

Dubia können fast jedes erdenkliche Thema abdecken. Einige der Fragen, die in den letzten Jahrzehnten gestellt wurden, sind: „Kann einer Kathedrale der Titel einer ‚basilica minor‘ verliehen werden?“, die der Kongregation für den Gottesdienst vorgelegt wurde; „Sind Mormonentaufen gültig?“, die an die Kongregation für die Glaubenslehre geschickt wurde; und „Müssen bereits verheiratete Kandidaten für den Ständigen Diakonat nach der Weihe vollkommene und stete Enthaltsamkeit üben?“, die dem Päpstlichen Rat für Gesetzestexte vorgelegt wurde.

Meistens werden Dubia von Bischöfen, Bischofskonferenzen oder Ordensgemeinschaften eingereicht, aber auch jeder einfache Katholik kann sie einreichen – wie im Jahr 2021, als drei deutsche Laienkatholiken aus der Diözese Essen ein Dubium bei der Glaubenskongregation einreichten, in dem sie fragten, ob sich die Kirche in Deutschland aufgrund des deutschen Synodalen Wegs im Zustand des Schismas befinde.

Wer antwortet auf Dubia?

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Die drei deutschen Katholiken äußerten damals eine realistische Erwartung, vom vatikanischen Dikasterium eine Antwort zu erhalten, und sagten gegenüber CNA Deutsch, dass sie „kein Gefühl des Anspruchs“ auf eine Antwort hätten. Die Laien hatten Recht mit ihrer Erwartung, denn die vatikanischen Ämter sind nicht verpflichtet, auf jedes zur Prüfung eingesandte Dubium zu antworten. Sicherlich ist es wahrscheinlicher, dass die von Bischöfen und Bischofskonferenzen eingereichten Dubia eine Antwort erhalten, ebenso wie Fragen, die sich aus Angelegenheiten von großer Bedeutung für die Kirche ergeben. Auch Mitglieder des Kardinalskollegiums, wie die sogenannten Dubia-Kardinäle von 2016 und nun 2023, können eigentlich mit einer Antwort rechnen, da sie traditionell als enge Berater des Papstes gelten. Der Pontifex ist jedoch kirchenrechtlich nicht zu einer Antwort verpflichtet und kann auch auf eine andere Weise oder durch einen Vertreter seiner Wahl antworten.

Wenn ein vatikanisches Dikasterium auf ein Dubium antwortet, geschieht dies üblicherweise in Form eines „Responsum ad dubium“ (wörtlich: Antwort auf den Zweifel), und üblicherweise kann mit „Ja“ oder „Nein“ geantwortet werden. Fast immer wird die knappe Antwort von einer ausführlicheren Erklärung oder einem Kommentar begleitet.

Sehr häufig wird die Antwort eines Dikasteriums als „private Antwort“ betrachtet, sie ist also weder allgemein anwendbar noch kann sie auf eine Situation in einem anderen Forum angewendet werden, selbst wenn die Fakten oder Umstände ähnlich sind. Auch die Art und Weise, wie die Antwort erteilt wird, ist von Bedeutung, denn eine private Antwort in Form eines Schreibens hat weit weniger Gewicht und eine weitaus geringere Anwendbarkeit als eine formelle Anweisung oder Mitteilung. Traditionell hat das Dikasterium für den Gottesdienst seine Responsa in den „Notitiae“ veröffentlicht, einer zweimonatlich erscheinenden Publikation, die bis vor kurzem alle wichtigen Erklärungen, Dokumente und Antworten zur Liturgie und zu den Sakramenten enthielt. Zu Fragen, die eine formelle Erklärung oder Antwort erfordern, geben die Dikasterien öffentliche Erklärungen ab.

Welches sind die bemerkenswertesten Dubia?

Im Laufe der Jahrzehnte hat es mehrere umstrittene oder wichtige Dubia und Responsa gegeben. So beantwortete die Kongregation für die Glaubenslehre 1995 ein wichtiges Dubium mit einem klaren Ja: „Ob die Lehre, dass die Kirche keinerlei Vollmacht hat, Frauen die Priesterweihe zu erteilen, die im Apostolischen Schreiben ‚Ordinatio Sacerdotalis‘ als endgültig dargelegt wird, als zum Glaubensgut gehörend zu verstehen ist.“ Ihr Präfekt, der damalige Kardinal Joseph Ratzinger, fügte eine kurze Erläuterung hinzu, in der er bekräftigte, dass die Lehre „die endgültige Zustimmung“ der Gläubigen erfordere.

In ähnlicher Weise veröffentlichte die Glaubenskongregation Anfang 2021 ihr Responsum auf ein Dubium, in dem sie nach der Segnung von gleichgeschlechtlichen Verbindungen gefragt wurde. Sie verneinte die Frage: „Hat die Kirche die Vollmacht, Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts zu segnen?“ Die Erklärung und die begleitende Erläuterung wurden von progressiven Kreisen stark kritisiert, aber der Präfekt der Kongregation, Kardinal Luis Ladaria SJ, fügte in der Erläuterung hinzu: „Papst Franziskus wurde in der dem unterzeichnenden Sekretär dieser Kongregation gewährten Audienz über das vorliegende Responsum ad dubium samt der Erläuternden Note informiert und hat ihre Veröffentlichung gutgeheißen.“

Im selben Jahr, nach der Veröffentlichung des apostolischen Schreibens „Traditionis custodes“ von Papst Franziskus, das die Feier der überlieferten lateinischen Liturgie massiv einschränkte, erhielt die Kongregation für den Gottesdienst mehrere Anfragen zur Klärung der Frage, wie diese anzuwenden sei. In der Antwort, die auf der Webseite der Kongregation veröffentlicht wurde, hieß es, dass Fragen „von verschiedenen Seiten und mit größerer Häufigkeit“ aufgeworfen worden seien, weshalb man es für notwendig hielt, eine Antwort auf die elf am häufigsten gestellten Fragen zu geben. Wie die Kongregation für die Glaubenslehre in diesem Jahr erklärte auch der Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst, Kardinal Arthur Roche, dass die Antworten veröffentlicht wurden, nachdem „der Heilige Vater informiert wurde und seine Zustimmung erhalten hat“. Die Responsa ad dubia waren an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen der Welt gerichtet.

Schließlich gab es noch die berühmt gewordenen Dubia, die Papst Franziskus 2016 von vier Kardinälen vorgelegt wurden, die fünf Fragen zur Auslegung von „Amoris laetitia“ stellten, dem umstrittenen apostolischen Schreiben von Papst Franziskus über die Liebe und seinen Ansatz zur Kommunion für zivil geschiedene und wiederverheiratete Katholiken. Papst Franziskus hat entschieden, bis heute nicht zu antworten.

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Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.