Vatikan antwortet auf Dubia von Kardinal Duka über Geschiedene und Wiederverheiratete

Blick auf den Petersdom im Vatikan
Lin Yu Xin / Unsplash

Überschattet von den Nachrichten über die Dubia, die fünf Kardinäle im Vorfeld der Weltsynode zur Synodalität an Papst Franziskus geschickt hatten, um kritische Fragen der Lehre und der Disziplin zu klären, hat die Glaubenskongregation Antworten auf die Dubia von Kardinal Dominik Duka OP zum Kommunionempfang für zivil geschiedene und wiederverheiratete Katholiken veröffentlicht.

Ursprünglich hatte der emeritierte Prager Erzbischof die Anfrage am 13. Juli im Namen der tschechischen Bischofskonferenz eingereicht. Die Antwort des Dikasteriums für die Glaubenslehre, die sowohl von Papst Franziskus als auch vom neuen Präfekten, Kardinal Víctor Manuel Fernández, unterzeichnet ist, wurde Duka am 25. September zugestellt.

Im Mittelpunkt von Dukas Dubia und der Antwort des Vatikans stand die praktische Anwendung von „Amoris laetitia“, dem Apostolischen Schreiben von Papst Franziskus, das nach der Familien-Synode 2015 veröffentlicht wurde. Insbesondere ging es um die pastorale Empfehlung für den Kommunionempfang von Personen, die zwar sakramental verheiratet, aber zivil geschieden und wiederverheiratet sind, also mit einer anderen Person zusammenleben als ihrem eigentlichen Ehepartner.

Fernández, der mutmaßliche Ghostwriter von „Amoris laetitia“, der seit wenigen Wochen als Präfekt dem Glaubens-Dikasterium von Franziskus vorsteht, zögerte nicht, sich autoritativ zu den Fragen zu äußern, die ihm der tschechische Prälat gestellt hatte – ein deutlicher Unterschied zum früheren Umgang seines Dikasteriums mit Fragen zu „Amoris laetitia“, der darin bestand, dass sie zuvor eingereichte Dubia nicht beantwortete.

Zur Frage der Zulassung zur Eucharistie für einen Katholiken, der von seinem Ehepartner, mit dem er sakramental verheiratetet ist, zivil geschieden, aber dann auch zivil wiederverheiratet ist, schrieb Fernández, die Priester sollten den Einzelnen zwar seelsorgerisch begleiten, aber „jeder Einzelne“ sei aufgerufen, „sich vor Gott zu stellen und ihm sein Gewissen mit seinen Möglichkeiten und Grenzen zu offenbaren“ sowie seine Bereitschaft zum Kommunionempfang zu beurteilen.

„Dieses Gewissen, begleitet von einem Priester und erleuchtet von den Richtlinien der Kirche, ist aufgerufen, sich zu bilden, um die Möglichkeit des Zugangs zu den Sakramenten zu beurteilen und ein ausreichendes Urteil zu fällen“, hieß es.

Die Leitlinien von „Amoris laetitia“ zu diesem Thema lösten bei ihrer Verkündigung eine Kontroverse aus. Fünf Dubia, die 2016 von vier Kardinälen eingereicht wurden – darunter zwei der fünf Kardinäle, die dem Papst im Vorfeld der Weltsynode mehrere Dubia geschickt haben, nämlich der amerikanische Kardinal Raymond Burke und der deutsche Kardinal Walter Brandmüller – baten den Papst zu klären, ob die Lehre von Papst Johannes Paul II. in „Veritatis splendor“ aus dem Jahr 1993 „über die Existenz absoluter moralischer Normen, die an sich böse Handlungen verbieten und die ohne Ausnahmen verbindlich sind“, auch nach „Amoris laetitia“ noch gültig sei, und andere damit zusammenhängende Fragen zu Gewissen und Umständen. Papst Franziskus hat darauf nie geantwortet.

Nun schrieb Fernández, „Amoris laetitia“ als Antwort des Papstes auf die beiden aufeinanderfolgenden Familien-Synoden in den Jahren 2014 und 2015 sei „das Ergebnis der Arbeit und des Gebets der ganzen Kirche“.

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Die Leitlinien über den Kommunionempfang für zivil Geschiedene und Wiederverheiratete stützten sich auch auf das Lehramt der beiden Vorgänger von Papst Franziskus, schrieb der Präfekt des Glaubens-Dikasteriums. Während die beiden Päpste jedoch anerkannten, dass geschiedene und wiederverheiratete Katholiken an der Eucharistie teilnehmen können, wenn sie sich „verpflichten …, sich der den Eheleuten eigenen Handlungen zu enthalten“ (Johannes Paul II.) oder wenn sie sich „verpflichten, ihre Beziehung … als Freunde zu leben“ (Benedikt XVI.), räumt Franziskus „ein, dass es Schwierigkeiten bei der Ausübung [der Enthaltsamkeit] geben kann, und erlaubt daher in bestimmten Fällen, nach angemessener Unterscheidung, die Spendung des Sakraments der Versöhnung, auch wenn es nicht möglich ist, der von der Kirche vorgeschlagenen Enthaltsamkeit treu zu bleiben“.

„Amoris laetitia“ eröffnet außerdem „die Möglichkeit, die Sakramente der Versöhnung und der Eucharistie in Anspruch zu nehmen, wenn es in einem bestimmten Fall Einschränkungen gibt, welche die Verantwortung und die Schuld mindern“. Fernández merkte indes an, dass „dieser Prozess der Begleitung nicht notwendigerweise mit den Sakramenten endet“, sondern auf andere, nicht-sakramentale Formen der Gemeinschaft und der Einbeziehung hinweisen könnte.

In der Antwort des Dikasteriums für die Glaubenslehre, die sich direkt auf „Amoris laetitia“ stützt, heißt es, dass sich „wiederverheiratete Geschiedene in dem notwendigen Prozess der Unterscheidung fragen sollten, wie sie sich gegenüber ihren Kindern verhalten haben, als die eheliche Gemeinschaft in eine Krise geriet; ob es Versuche der Versöhnung gegeben hat; wie die Situation des Partners aufgegeben wird; welche Auswirkungen die neue Beziehung auf die übrige Familie und die Gemeinschaft der Gläubigen hat; welches Beispiel sie jungen Menschen bietet, die sich auf die Ehe vorbereiten müssen.“

„Eine aufrichtige Reflexion kann das Vertrauen in die Barmherzigkeit Gottes stärken, die niemandem verwehrt ist“, heißt es in der Antwort des Vatikans, die „Amoris laetitia“ zitiert.

Die Antwort bekräftigte zudem, dass die Bischöfe in ihren Diözesen auf „Amoris laetitia“ basierende Kriterien entwickeln sollten, die „den Priestern bei der Begleitung und Unterscheidung von geschiedenen Menschen, die in einer neuen Verbindung leben, helfen können“, und dass die Anwendung von „Amoris laetitia“ durch die Bischöfe der Pastoralregion Buenos Aires, die Franziskus als „einzige Interpretation“ bezeichnete, als „authentisches Lehramt“ zu verstehen sei. Entsprechend dürfe man keine andere umfassende Erklärung erwarten.

Die Antworten vermieden, direkt auf die Frage einzugehen, ob Handlungen, die im Sexualleben der Verbindung, in der mindestens ein Teil ein zivil geschiedener und wiederverheirateter Katholik ist, begangen wurden, „im Sakrament der Versöhnung erwähnt werden sollten“. Der Präfekt schrieb, dass das Sexualleben des Paares „einer Gewissensprüfung unterzogen werden sollte, um zu bestätigen, dass es ein wahrer Ausdruck der Liebe ist und dass es zum Wachstum in der Liebe beiträgt“.

„Alle Aspekte des Lebens müssen vor Gott gestellt werden“, hieß es.

Schließlich antwortete Fernández noch auf die Frage von Duka, wie die tschechischen Bischöfe in der Frage der pastoralen Begleitung von zivil Geschiedenen und Wiederverheirateten „zur Herstellung der inneren Einheit“ vorgehen könnten, „ohne dabei das ordentliche Lehramt der Kirche zu stören“. Fernández schrieb, die Bischofskonferenz solle sich „auf einige Mindestkriterien einigen, um die Vorschläge von ‚Amoris laetitia‘ umzusetzen“. So könne man den Priestern „im Prozess der Begleitung und Unterscheidung bezüglich des möglichen Zugangs zu den Sakramenten von Geschiedenen in einer neuen Vereinigung“ helfen, „ohne die legitime Autorität zu beeinträchtigen, die jeder Bischof in seiner eigenen Diözese hat“.

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Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.