Erzbistum Köln gibt Kompromiss bei Strukturreform für Pfarreien bekannt

Der Kölner Dom.
Rudolf Gehrig / CNA Deutsch

Die im Zuge der Strukturreform im Erzbistum Köln zum 1. September organisierten 67 Pastoralen Einheiten sollen nach Möglichkeit am Ende des Prozess je eine eigene Pfarrei bilden, können sich jedoch unter bestimmten Umständen zu einer Pfarreiengemeinschaft zusammenschließen, die weiterhin rechtlich aus mehreren Pfarreien besteht. Das geht aus einem von der Erzdiözese Köln am Mittwoch verkündeten Kompromiss hervor.

„Um weiterhin allen kirchenrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen entsprechen zu können, ist eine erhebliche Vereinfachung und Reduzierung der Verwaltungsstrukturen und damit auch der zu verwaltenden Rechtsträger erforderlich“, teilte das Erzbistum mit.

Vor diesem Hintergrund „sollen alle Pastoralen Einheiten bis Ende 2032 in einem individuell gestalteten, schrittweisen Prozess zu jeweils einer Pfarrei fusioniert werden, die aus vielen lebendigen Gemeinden besteht“, hieß es weiter. „Diese Gemeinden werden die maßgeblichen, vom Erzbistum unterstützten Orte des kirchlichen Lebens in den Pastoralen Einheiten sein.“

Allerdings könne „unter bestimmten Bedingungen, wie z. B. dauerhaft ausreichend besetzter Gremien und dem Vorliegen eines einmütigen Votums der Menschen vor Ort, eine zweite Möglichkeit eingeräumt werden“, hieß es. „Diese sieht vor, dass in diesen Pastoralen Einheiten lediglich die Kirchengemeinden der bisherigen Seelsorgebereiche fusioniert werden und diese Pfarreien dann bis 2032 als Pfarreiengemeinschaft einen Kirchengemeindeverband als gemeinsamen Rechtsträger gründen.“

Kardinal Rainer Maria Woelki erklärte: „Ich werde alles tun, um dazu beizutragen, dass uns der Weg zu einer lebendigen Kirche vor Ort unter neuen Rahmenbedingungen gelingt. Das eigentliche Potential für die Gestaltung der Zukunft unserer Kirche liegt bei den Menschen in den vielen Gemeinden, Gruppierungen und Einrichtungen im gesamten Erzbistum.“

Er wolle einerseits „alles Engagement und alle Bemühungen fördern, die vor Ort Vielfalt und Lebendigkeit des kirchlichen Lebens stärken. Zum anderen will ich gewährleisten, dass wir auch langfristig den Rahmen unserer organisatorischen, finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten realistisch und verantwortungsvoll gestalten.“

Die 67 Pastoralen Einheiten würden weiterhin aus mehreren verschiedenen Gemeinden bestehen, selbst wenn sie sich zu je einer eigenen Pfarrei zusammenschlössen. Diese Gemeinden hätten vielfach weiterhin ihre eigene Kirche, allerdings nicht mit dem Status „Pfarrkirche“. Die Gremienstruktur wäre dadurch deutlich verschlankt – statt mehreren Pfarrgemeinderäten gäbe es beispielsweise nur noch einen einzigen pro Pastoraler Einheit –, was auch „kosteneffizient“ wäre, so das Erzbistum Köln.

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