Erzbischof Koch würdigt Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils

Erzbischof Heiner Koch (Archivbild)
Deutsche Bischofskonferenz / Marko Orlovic

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hat die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum Concilium“ des Zweiten Vatikanischen Konzils gewürdigt, die am 4. Dezember 1963, also vor 60 Jahren, als erstes Dokument von der Versammlung verabschiedet worden war.

„Jener Text hat die Leitplanken für die liturgische Erneuerung unserer Kirche gesetzt, die eine bleibende Aufgabe auch für unsere Zeit ist“, betonte Koch an seine Gläubigen gewandt. „Das Schreiben ruft uns in Erinnerung, dass die Liturgie der ‚Höhepunkt [ist], dem das Tun der Kirche zustrebt, und zugleich die Quelle, aus der all ihre Kraft strömt‘ (SC 10). In diesem Zitat wird deutlich, wie wichtig und grundlegend die Feier von Gottesdiensten für unser Leben als Christinnen und Christen ist.“

In der Liturgie spreche Gott „noch heute zu uns und wir antworten ihm mit Gesang und Gebet (vgl. SC 7 und SC 33). Zugleich bekennen und feiern wir aber auch, dass der Gott, an den wir glauben, auch außerhalb der Liturgie gegenwärtig ist. Er begegnet uns in jedem Menschen; versteht dieser sich auch als noch so weltlich oder steht er vielleicht sogar allem Religiösen ablehnend gegenüber.“

„Der oberste Grundsatz für die im Zuge des Konzils erfolgte Liturgiereform ist die volle, bewusste und tätige Teilnahme der Gläubigen“, rief der Erzbischof in Erinnerung. „Dieser Communio-Gedanke ist auch die Grundlage bei der Umgestaltung der Sankt Hedwigs-Kathedrale, die somit in eindrücklicher Weise die Liturgietheologie des Konzils für unsere heutige Zeit umsetzt. Wir alle versammeln uns um Christus, der in unserer Mitte ist. Wir alle hören auf sein Wort und werden in den Zeichen von Brot und Wein, Wasser und Chrisam immer stärker in die Gemeinschaft mit ihm hineingenommen.“

Kardinal Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI. und selbst ein wichtiger Berater beim Zweiten Vatikanischen Konzil, hatte in seinem Buch „Der Geist der Liturgie“ ganz anders argumentiert. Seiner Ansicht nach forme die Wendung des Priesters zum Volk „die Gemeinde zu einem in sich geschlossenen Kreis. Sie ist – von der Gestalt her – nicht mehr nach vorne und oben aufgebrochen, sondern schließt sich in sich selber.“

Ratzinger führte aus: „Die gemeinsame Wendung zum Osten war nicht die ‚Zelebration zur Wand‘, bedeutet nicht, dass der Priester ‚dem Volk den Rücken zeigt‘: So wichtig war er gar nicht genommen. Denn wie man in der Synagoge gemeinsnam nach Jerusalem blickte, so hier gemeinsam ‚zum Herrn hin‘. Es handelte sich – wie es einer der Väter der Liturgiekonstitution des II. Vaticanums, Josef Andreas Jungmann ausdrückte – vielmehr um eine Gleichrichtung von Priester und Volk, die sich gemeinsam in der Prozession zum Herrn hin wußte. Sie schließen sich nicht zum Kreis, schauen sich nicht gegenseitig an, sondern sind als wanderndes Gottesvolk im Aufbruch zum Orient, zum kommenden Christus, der uns entgegengeht.“

Der Berliner Erzbischof schloss seinen Brief an die Gläubigen mit einem Dank an all jene, „die sich teils seit vielen Jahren als Küsterin oder Ministrant, als Organist oder Kantorin, als Kommunionhelfer oder Gottesdienstbeauftragte, als Lektor oder Katechetin vor Ort engagieren“.

„In vielen Gemeinden gibt es Menschen, die sich um die inhaltliche und organisatorische Vor- und Nachbereitung unserer Gottesdienste kümmern, sei es im Rahmen von Gemeindefesten oder Familiengottesdiensten, sei es durch das Vorbereiten von Fürbitten, das Heraussuchen von Liedern oder das Mitsingen in einem unserer zahlreichen Chöre“, erklärte Koch. „Nur dank Ihres Einsatzes können unsere gottesdienstlichen Feiern gelingen, bleiben lebendig und geben somit ein Zeugnis der Frohen Botschaft in unserer Zeit. Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihren Einsatz und Ihr Mittun!“

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