Emeritierter Hildesheimer Weihbischof erleidet nach Angriff schwere Verletzungen

Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger
screenshot / YouTube / Bistum Hildesheim

Bei einem Überfall am Samstagabend ist der emeritierte Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger aus dem Bistum Hildesheim von einem unbekannten Täter in seinem Pfarrhaus angegriffen worden und hat dabei schwere Verletzungen erlitten.

„Ich habe noch Glück im Unglück gehabt“, betonte Schwerdtfeger auf Anfrage der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) am Sonntag nach dem Vorfall. Ein Mann habe als Bittsteller an der Tür seines Pfarrhauses geklingelt und plötzlich angefangen, ihn zu beschimpfen. Anschließend habe der Täter dem Bischof so ins Gesicht geschlagen, dass dieser zu Boden stürzte.

Wie Schwerdtfeger berichtete, musste eine Gesichtswunde genäht werden. Zudem habe er zwei Rippenbrüche sowie eine leichte Lungenverletzung davongetragen. Seine Heimatgemeinde in Laatzen teilte mit, der Weihbischof werde auf der Intensivstation behandelt.

„Wir sind alle sehr betroffen angesichts des Vorfalls und wünschen ihm gute Besserung. Viele Menschen im Bistum werden ihn in ihr Gebet einschließen und hoffen, dass er schnell wieder gesund wird“, sagte Bistumssprecher Volker Bauerfeld gegenüber der HAZ.

Schwerdtfeger, Jahrgang 1948, machte 1967 das Abitur und studierte anschließend Philosophie und Theologie an der Hochschule Sankt Georgen, bevor er nach Rom ging, um seine Studien an der Gregoriana fortzusetzen. Schließlich studierte er auch in Freiburg, wo er 1981 in Theologie promovierte.

1982 wurde Schwerdtfeger für das Bistum Hildesheim zum Priester geweiht. Daraufhin war er Kaplan und später Pfarrer. 1995 berief ihn Papst Johannes Paul II. zum Weihbischof für Hildesheim. Als Diözesanadministrator war er 2017 und 2018 mehrere Monate lang für das Bistum verantwortlich, bevor Pater Heiner Wilmer SCJ als neuer Bischof die Geschicke der Diözese in die Hand nahm.

Papst Franziskus nahm im Oktober den altersbedingten Rücktritt des Hildesheimer Weihbischofs an. Im Alter von 75 Jahren sind Bischöfe laut Kirchenrecht aufgefordert, dem Papst ihren Rücktritt anzubieten.

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