Vatikanstadt - Donnerstag, 18. Januar 2024, 10:30 Uhr.
Papst Franziskus hat am Dienstag die Finanzvorschriften des Vatikans geändert und eine Ausgabenbegrenzung gesetzlich verankert, wonach vatikanische Ämter vor größeren Anschaffungen eine Genehmigung einholen müssen.
Der Papst veröffentlichte am 16. Januar zwei Motuproprios, die einige von Franziskus’ früheren Finanzreformgesetzen vom Juni 2020 ändern und sie aktualisieren, um sie mit der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium von 2021 in Einklang zu bringen, jener vom Papst unterzeichneten Reform der Organisation und Struktur der römischen Kurie.
Das erste Motuproprio mit dem Titel „Über die Grenzen und Modalitäten der ordentlichen Verwaltung“ schreibt vor, dass die vatikanischen Ämter für Anschaffungen, die zwei Prozent ihres jährlichen Betriebsbudgets übersteigen, die Genehmigung des Wirtschaftssekretariats einholen müssen. Anschaffungen unter 150.000 Euro bedürfen indes keiner Genehmigung.
Das Wirtschaftssekretariat beaufsichtigt die finanziellen Aspekte sowohl der römischen Kurie als auch der Verwaltung des Staates Vatikanstadt, einschließlich der Überprüfung der Finanzberichte. Das Sekretariat wurde von Papst Franziskus im Jahr 2014 im Rahmen seiner Finanzreform des Vatikans eingerichtet.
Das Gesetz räumt dem Wirtschaftssekretariat eine Frist von 30 Tagen ein, um den vatikanischen Ämtern mitzuteilen, ob der Antrag genehmigt wurde, und fügt hinzu: „Das Ausbleiben einer Antwort ist gleichbedeutend mit der Genehmigung des Antrags.“
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Das zweite Motuproprio besteht aus mehr als 90 Artikeln und enthält Vorschriften für das Beschaffungswesen, also für den Erwerb und die Bestellung von Gütern und Dienstleistungen im Vatikan.
Papst Franziskus schrieb in seiner Einleitung zum zweiten Motuproprio, er aktualisiere die Vorschriften im Lichte „der in den letzten Jahren gesammelten Erfahrungen“, um eine „wirksamere Anwendung“ der vatikanischen Finanzreformen zu ermöglichen, mit dem Ziel, „den eingeschlagenen Weg zur Förderung von Transparenz, Kontrolle und Wettbewerb bei den Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge fortzusetzen“.
Die geänderten Vorschriften enthalten eine Bestimmung, wonach die nachhaltige Verwendung interner Mittel, die Transparenz im Beschaffungsprozess und die Gleichbehandlung der Bieter „in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Soziallehre der Kirche, der kanonischen Ordnung des Heiligen Stuhls und des Staates Vatikanstadt sowie der Enzyklika Laudato Si’“ erfolgen soll, womit die Einhaltung der Umweltenzyklika von Papst Franziskus im Gesetz verankert wird.
Papst Franziskus unterzeichnete das Motuproprio über das Beschaffungswesen am 27. November 2023 und das Motuproprio über die außerordentlichen Ausgaben erst kürzlich am 6. Januar im Vatikan.
Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.