Senat in Frankreich: „Garantierte Freiheit“ auf Abtreibung

Blick von Notre Dame auf Paris.
Tiffany via Pixabay

Der französische Senat hat am Mittwochabend einem Gesetzentwurf zugestimmt, der jeder Frau eine „garantierte Freiheit“ auf Abtreibung einräumen soll. Seit 1975 ist Abtreibung in Frankreich bereits straffrei, nun soll das „Recht auf Abtreibung“ auch Verfassungsrang erhalten.

„Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen die der Frau garantierte Freiheit, einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, ausgeübt wird“, so der genaue Wortlaut des Artikels 34, der in die Verfassung aufgenommen werden soll. Insgesamt stimmten 267 von 348 Senatoren für die Aufnahme.

Bislang war in Frankreich die Abtreibung bis zur 14. Woche auf der Grundlage einer ärztlichen Bescheinigung legalisiert. Im vergangenen Jahr wurden laut Statistik in Frankreich ungefähr 234.000 Abtreibungen vorgenommen.

Die Nationalversammlung soll dann am Montag, den 4. März, über die Verfassungsänderung abstimmen. Dafür ist eine Mehrheit von 60 Prozent erforderlich, was angesichts der Abstimmung im Senat nur noch eine Formsache sein wird.

Der Plan von Emmanuel Macron ist, das neue „Recht auf Abtreibung“ am 8. März – dem Weltfrauentag – zu verkünden.

Zwei Änderungsanträge der „Républicains“-Senatoren zum neuen Verfassungszusatz wurden abgelehnt. Sie befürchteten, dass die Verfassungsänderung Abtreibung zu einem einklagbaren Recht machen und medizinisches Personal zur Durchführung von Abtreibungen zwingen würde.

Die Senatoren setzten sich daher dafür ein, das Adjektiv „garantiert“ aus dem neuen Artikel 34 zu streichen, jedoch ohne Erfolg.

„Trauer“ der Bischöfe in Frankreich über Senatsbeschluss

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Abtreibung sei „ein Angriff auf das Leben am Beginn“ und könne nicht nur unter dem Blickwinkel der Frauenrechte betrachtet werden, heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung der Französischen Bischofskonferenz.

Man nehme das Abstimmungsergebnis mit „Trauer“ zur Kenntnis.

„Angesichts der zahlreichen Gewalttaten, die Frauen und Kindern angetan werden, wäre es eine Ehre für die Verfassung unseres Landes, wenn sie den Schutz von Frauen und Kindern in ihrem Herzen verankern würde“, erklärten die Bischöfe.

„Wo ist das ,Wir müssen Leben retten‘ geblieben, das wären der Covid-Krise der ständige Refrain war?“, wirft der Koadjutorbischof von Fréjus-Toulon, François Touvet, fragend ein.

Der ehemalige Erzbischof von Paris, Michel Aupetit, kommentierte die Entscheidung des Senats mit den Worten: „Das Gesetz setzt sich gegen das Gewissen durch und zwingt zur Tötung. Frankreich hat den Tiefpunkt erreicht. Es ist zu einem totalitären Staat geworden.“

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