Schweizer Weihbischof Eleganti beschreibt neue Normen zu Erscheinungen als „problematisch“

Weihbischof Marian Eleganti OSB
screenshot / YouTube / Marian Eleganti

Der emeritierte Churer Weihbischof Marian Eleganti OSB hat einige Passagen der am 17. Mai veröffentlichten vatikanischen „Normen für das Verfahren zur Beurteilung mutmaßlicher übernatürlicher Phänomene“ als „problematisch“ charakterisiert.

In einem vor wenigen Tagen auf seiner Internetseite veröffentlichten Beitrag schrieb Eleganti: „Durch den Verzicht auf eine Erklärung der Übernatürlichkeit eines Phänomens, werden Privatoffenbarungen generell herabgestuft auf die Ebene eines ‚Vorschlags‘. Der Gläubige kann ihn aufnehmen und in sein Leben integrieren oder nicht. Das aber bedeutet möglicherweise auch eine Relativierung der prophetischen Relevanz einer Botschaft übernatürlichen Ursprungs. Das ist problematisch.“

Tatsächlich ist die höchste Stufe zur Beurteilung ein bloßes nihil obstat, wonach nichts an der möglichen Erscheinung der kirchlichen Lehre widerspricht. Damit ist nicht gesagt, dass es sich tatsächlich um ein übernatürliches Phänomen handelt. Zuvor hatte die Kirche entweder gesagt, es handle sich um ein übernatürliches Phänomen, oder eben nicht. Als Zwischenstufe galt, dass bei einer möglichen Erscheinung (noch) nicht feststeht, ob es sich um etwas handelt, das einen übernatürlichen Ursprung hat.

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Für Eleganti stellte sich die Frage, „warum die Kirche gemäß den neuen Normen nicht innerhalb einer nützlichen Frist in der Lage sein soll, die Übernatürlichkeit eines Phänomens festzustellen, sehr wohl aber das Gegenteil (constat de non-supernaturalitate)“. Denn die letztgenannte Kategorie besteht weiterhin.

Kritisch äußerte sich der Weihbischof dazu, „dass die Kompetenz für die Beurteilung eines Phänomens durch die neuen Normen eher vom Ortsbischof weg auf das Dikasterium für die Glaubenslehre verlagert wird. Der Bischof kann neu nur noch im Einvernehmen mit dem Dikasterium für die Glaubenslehre ein verbindliches Urteil abgeben.“

Vor diesem Hintergrund fragte Eleganti, „ob durch diese Zentralisierung der Autorität in der Beurteilung solcher Phänomene im Gegensatz zur breit propagierten Synodalität und Dezentralisierung der Vatikan nicht Vorkehrungen trifft, einer öffentlichen Kritik seines Agierens von Seiten charismatischer Offenbarungen (Privatoffenbarungen) einen Riegel [vor]schieben zu können und Aspekten, die dem eigenen pastoralen Ansatz widersprechen (z. B. Strafandrohungen; vgl. Fatima) entgegenzutreten. Damit aber würde er im Falle der Echtheit solcher Phänomene selbst Gott bzw. dem Hl. Geist ins Handwerk fallen und scheitern.“