„Diskriminierung von Gläubigen“: Britische Bischöfe warnen vor neuem Gesetz

London
AC Wimmer / CNA Deutsch

Die katholischen Bischöfe von England und Wales haben ein neues Gesetz scharf kritisiert, das Gebete vor Abtreibungskliniken einschränkt. Sie sehen darin einen Rückschritt für bürgerliche und religiöse Freiheiten.

Bischof John Sherrington, Weihbischof von Westminster und Sprecher der Bischofskonferenz für Lebensfragen, erklärte am 18. September: „Das neue Ordnungsgesetz stellt eine Diskriminierung dar und betrifft Menschen mit religiösem Glauben unverhältnismäßig stark.“

Er betonte: „Religionsfreiheit ist die Grundlage jeder freien und demokratischen Gesellschaft und wesentlich für die Entfaltung und Würde jedes Menschen. Dazu gehört das Recht, private Überzeugungen öffentlich durch Zeugnis, Gebet und karitative Hilfe zu bekunden – auch vor Abtreibungseinrichtungen.“

Der Bischof äußerte zudem „tiefe Bedenken hinsichtlich der praktischen Wirksamkeit dieses Gesetzes, insbesondere aufgrund der fehlenden Klarheit in Bezug auf das private Gebet und Hilfsangebote innerhalb von ‚Sicherheitszonen‘.“

Das neue Gesetz sieht vor, dass ab dem 31. Oktober Pufferzonen von 150 Metern um Abtreibungseinrichtungen in ganz England und Wales eingerichtet werden. Dies betrifft den Bereich um „jeden Teil einer Abtreibungsklinik oder jeden Zugangspunkt zu einem Gebäude oder Gelände, das eine Abtreibungsklinik enthält“.

In einer Erklärung des britischen Innenministeriums vom 18. September heißt es: „Die sicheren Zugangszonen werden es illegal machen, absichtlich oder fahrlässig die Entscheidung einer Person zur Inanspruchnahme von Abtreibungsdiensten zu beeinflussen, sie zu behindern oder Personen, die diese Einrichtungen nutzen oder dort arbeiten, zu belästigen oder in Bedrängnis zu bringen.“ Verstöße gegen das Gesetz können mit unbegrenzten Geldstrafen geahndet werden.

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Das College of Policing und die Crown Prosecution Service werden in den kommenden Wochen Richtlinien veröffentlichen, die genau definieren, was als illegale Aktivität gelten wird. Unter Lebensschützern herrscht Unsicherheit darüber, ob auch stilles Gebet nach der neuen Gesetzgebung als „illegale Aktivität“ eingestuft werden könnte.

Diese Frage sorgte für Schlagzeilen, nachdem die Sozialarbeiterin Isabel Vaughan-Spruce im November 2022 und Februar 2023 zweimal durchsucht und verhaftet wurde, weil sie vor einer Abtreibungsklinik still gebetet hatte. Später erhielt sie von der Polizei der West Midlands eine Entschuldigung und eine Zahlung von 13.000 Pfund (etwa 15.000 Euro) – was Fragen darüber aufwirft, wie weit die neue Gesetzgebung gehen wird.

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Catherine Robinson, Sprecherin von Right to Life U.K., warnte: „Hunderten von Frauen wurde vor Abtreibungskliniken von Lebensschutz-Freiwilligen geholfen, die ihnen praktische Unterstützung anboten und Alternativen aufzeigten.“

„Die Einführung von Pufferzonen im nächsten Monat wird bedeuten, dass diese lebenswichtige praktische Unterstützung vor Abtreibungskliniken wegfällt. Sie bot Frauen, die möglicherweise unter Druck stehen, eine echte Wahl. Es ist wahrscheinlich, dass dadurch viele weitere Leben durch Abtreibung verloren gehen werden“, fügte sie hinzu.

Übersetzt und redigiert aus dem Original von Catholic News Agency (CNA), der englischsprachigen Partneragentur von CNA Deutsch.